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Zweites Versäumnisurteil

§ 345 ZPO · Zivilrecht

Das zweite Versäumnisurteil ergeht gemäß § 345 ZPO, wenn die Partei, gegen die bereits ein erstes Versäumnisurteil ergangen ist, nach zulässigem Einspruch im Einspruchstermin oder in einem Termin, auf den die Verhandlung vertagt wurde, erneut schuldhaft säumig ist; das Gericht verwirft dann auf Antrag des Gegners den Einspruch. Ein weiterer Einspruch ist nicht statthaft; gegen ein erstinstanzliches zweites Versäumnisurteil ist die Berufung nur mit der Rüge eröffnet, dass keine schuldhafte Säumnis vorlag (§ 514 Abs. 2 ZPO).

Merksatz

Nicht die Zahl der Urteile zählt, sondern die erneute Säumnis der Partei nach ihrem Einspruch.

Welche Rechtsbehelfe bleiben bei Säumnis?Verglichen werden erstinstanzliche Urteile und die Rechtsbehelfe der jeweils säumigen Partei.
Zweites Versäumnisurteil
Erstes Versäumnisurteil
Einspruch
Ausgeschlossen.
Statthaft (§ 338 ZPO).
Berufung
Nur mit der Rüge, dass keine schuldhafte Säumnis vorlag.
Ausgeschlossen (§ 514 Abs. 1 ZPO).

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1In einem Streit um 800 Euro verurteilt das Amtsgericht Ben auf Leas Antrag durch ein erstes Urteil wegen seines Ausbleibens zur Zahlung. 2Zehn Tage nach Zustellung des Urteils geht beim Gericht Bens unterschriebener Brief ein, in dem er das Urteil mit Datum und Aktenzeichen nennt und ausdrücklich Einspruch einlegt. 3Obwohl Ben rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verhandlung über seinen Einspruch geladen wurde, bleibt er ohne Vertreter zu Hause, weil er lieber fernsieht. 4Lea erscheint und beantragt, den Einspruch wegen Bens Fernbleibens zu verwerfen.

Trifft „Zweites Versäumnisurteil“ hier zu?

„Zweites Versäumnisurteil“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erstes Versäumnisurteil gegen dieselbe Partei
    Das erste Urteil ist wegen Bens Säumnis gegen ihn ergangen.
    erfüllt
  2. 2
    Zulässiger Einspruch dieser Partei
    Ben hat innerhalb der zweiwöchigen Frist formgerecht Einspruch gegen das bezeichnete Urteil eingelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Erneute schuldhafte Säumnis im Verhandlungstermin
    Ben bleibt dem Termin bewusst und ohne Hinderungsgrund fern.
    erfüllt
  4. 4
    Antrag des Gegners
    Lea beantragt als Gegnerin die Verwerfung des Einspruchs wegen Bens erneuter Säumnis.
    erfüllt
BFall B

1In einem Streit um 800 Euro verurteilt das Amtsgericht Ben auf Leas Antrag durch ein erstes Urteil wegen seines Ausbleibens zur Zahlung. 2Zehn Tage nach Zustellung des Urteils geht beim Gericht Bens unterschriebener Brief ein, in dem er das Urteil mit Datum und Aktenzeichen nennt und ausdrücklich Einspruch einlegt. 3Obwohl Ben rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Verhandlung über seinen Einspruch geladen wurde, bleibt er ohne Vertreter zu Hause, weil er lieber fernsieht. Lea erscheint, stellt aber keinen Antrag.

Trifft „Zweites Versäumnisurteil“ hier zu?

„Zweites Versäumnisurteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Antrag des Gegners

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erstes Versäumnisurteil gegen dieselbe Partei
    Das erste Urteil ist wegen Bens Säumnis gegen ihn ergangen.
    erfüllt
  2. 2
    Zulässiger Einspruch dieser Partei
    Ben hat innerhalb der zweiwöchigen Frist formgerecht Einspruch gegen das bezeichnete Urteil eingelegt.
    erfüllt
  3. 3
    Erneute schuldhafte Säumnis im Verhandlungstermin
    Ben bleibt dem Termin bewusst und ohne Hinderungsgrund fern.
    erfüllt
  4. 4
    Antrag des Gegners
    Lea stellt keinen Antrag auf Verwerfung des Einspruchs wegen Bens erneuter Säumnis.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Berufung wird allein damit begründet, dass das erste Urteil den Zahlungsanspruch rechtlich falsch beurteilt habe.

RichtigDie Berufung muss sich gegen die Annahme schuldhafter Säumnis richten; bloße Einwände gegen die Forderung genügen nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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