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Zweimonatsfrist

Art. 263 Abs. 6 AEUV; § 48 Abs. 1 BVerfGG · Öffentliches Recht

Die Zweimonatsfrist bezeichnet die in einzelnen Verfahrensordnungen vorgesehene Frist von zwei Monaten zur Einleitung eines Rechtsbehelfs: namentlich die Frist der Nichtigkeitsklage vor den Unionsgerichten, die nach Art. 263 Abs. 6 AEUV je nach Fall an die Veröffentlichung oder Mitteilung der Handlung, hilfsweise an die Kenntniserlangung anknüpft, sowie die Frist der Wahlprüfungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nach § 48 Abs. 1 BVerfGG ab dem Beschluss des Bundestages, innerhalb derer die Beschwerde auch zu begründen ist. Bei der Nichtigkeitsklage sind zusätzlich die unionsgerichtlichen Regeln zur Fristberechnung und zur pauschalen Entfernungsfrist zu beachten. Davon zu unterscheiden ist die Monatsfrist der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 74 VwGO.

Merksatz

Eine rechtzeitige Einlegung allein genügt bei der Wahlprüfungsbeschwerde nicht.

Wann läuft die Wahlprüfungsbeschwerdefrist?Dargestellt ist nur die Wahlprüfungsbeschwerde: Innerhalb derselben Frist müssen Beschwerde und Begründung eingehen.
  1. Beschlusstag
    Auslösendes Ereignis
    Der Bundestag entscheidet über die Wahlprüfung.
  2. Fristende
    Eingang beim Gericht
    Bis zum Ablauf müssen sowohl die Beschwerde als auch ihre Begründung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein.
  1. Auslösendes Ereignis Der Bundestag entscheidet über die Wahlprüfung.
  2. Eingang beim Gericht Bis zum Ablauf müssen sowohl die Beschwerde als auch ihre Begründung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sein.
Zwei Monate

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea ist wahlberechtigt und hat beim Bundestag Einspruch gegen die Bundestagswahl erhoben. Der Bundestag weist ihren Einspruch durch Beschluss zurück. Die beigefügte Belehrung nennt 1für die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht 2eine Frist von zwei Monaten seit der Beschlussfassung und verlangt auch die Begründung innerhalb dieser Zeit.

Trifft „Zweimonatsfrist“ hier zu?

„Zweimonatsfrist“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Frist zur Einleitung eines Rechtsbehelfs
    Die Frist betrifft die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen die Entscheidung des Bundestages.
    erfüllt
  2. 2
    Dauer von zwei Monaten
    Für die Einreichung und Begründung der Beschwerde stehen zwei Monate zur Verfügung.
    erfüllt
BFall B

Lea erhält einen Bescheid, der ihren Widerspruch gegen eine Verwaltungsgebühr zurückweist. Der Bescheid wird ihr förmlich zugestellt. Die beigefügte Belehrung nennt das zuständige Verwaltungsgericht mit seinem Sitz und erklärt, 1dass Lea dort innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben kann.

Trifft „Zweimonatsfrist“ hier zu?

„Zweimonatsfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dauer von zwei Monaten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Frist zur Einleitung eines Rechtsbehelfs
    Die Frist betrifft die Einleitung einer Klage gegen die Gebührenforderung.
    erfüllt
  2. 2
    Dauer von zwei Monaten
    Für diese Klage gilt eine Monatsfrist und keine Frist von zwei Monaten.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Frist für die Wahlprüfungsbeschwerde wird erst ab Zustellung der Entscheidung des Bundestages berechnet.

RichtigMaßgeblich ist die Beschlussfassung des Bundestages, nicht der spätere Zugang der Entscheidung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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