Definitionen
Zwei-Spuren-Theorie (Raub vs. räuberische Erpressung)
§§ 249, 253, 255 StGB · StrafrechtDie Zwei-Spuren-Theorie beschreibt die in der Literatur überwiegend vertretene Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischer Erpressung (§§ 253, 255 StGB): Beide Delikte schließen einander aus, wobei die räuberische Erpressung eine Vermögensverfügung des Opfers voraussetzt. Maßgeblich ist die innere Willensrichtung des Opfers: Hält es seine Mitwirkung für den Vermögensverlust für notwendig, liegt eine Vermögensverfügung vor; fehlt aus seiner Sicht diese Schlüsselstellung, kommt bei einer Wegnahme Raub in Betracht. Die Rechtsprechung verlangt dagegen keine Vermögensverfügung, grenzt nach dem äußeren Erscheinungsbild von Nehmen und Geben ab und behandelt Raub als spezielleren Tatbestand.
Entscheidend ist nach dieser Literaturauffassung, ob das Opfer seine Mitwirkung für unverzichtbar hält.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mann bedroht eine Kassiererin mit einem Messer und verlangt Geld aus der Kasse. Eine Studentin untersucht den Fall und 1behandelt Raub und räuberische Erpressung als einander ausschließend. 2Für die räuberische Erpressung verlangt sie einen von der Kassiererin selbst durch ihr Verhalten bewirkten Geldverlust. Zur Abgrenzung fragt sie, 3ob die Kassiererin glaubt, dass der Mann ohne ihre Mithilfe nicht an das Geld gelangen kann.
Trifft „Zwei-Spuren-Theorie (Raub vs. räuberische Erpressung)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitiger Ausschluss von Raub und räuberischer ErpressungDie Studentin legt ihrer Untersuchung ein Ausschließlichkeitsverhältnis zugrunde.
- 2erfülltVermögensverfügung als Voraussetzung der räuberischen ErpressungDie Studentin verlangt eine Selbstschädigung durch das Verhalten der Kassiererin.
- 3erfülltAbgrenzung nach der inneren Willensrichtung des OpfersDie Studentin fragt nach der Schlüsselstellung aus Sicht der Kassiererin.
Ein Mann bedroht eine Kassiererin mit einem Messer und verlangt Geld aus der Kasse. Eine Studentin untersucht den Fall und 1behandelt Raub und räuberische Erpressung als einander ausschließend. 2Für die räuberische Erpressung verlangt sie einen von der Kassiererin selbst durch ihr Verhalten bewirkten Geldverlust. Zur Abgrenzung betrachtet sie ausschließlich, ob der Mann nach dem Geld greift oder die Kassiererin es ihm reicht.
Trifft „Zwei-Spuren-Theorie (Raub vs. räuberische Erpressung)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGegenseitiger Ausschluss von Raub und räuberischer ErpressungDie Studentin hält an einem Ausschließlichkeitsverhältnis fest.
- 2erfülltVermögensverfügung als Voraussetzung der räuberischen ErpressungDie Studentin verlangt weiterhin eine Selbstschädigung durch das Verhalten der Kassiererin.
- 3fehltAbgrenzung nach der inneren Willensrichtung des OpfersDie Studentin betrachtet nur den sichtbaren Ablauf und nicht die Vorstellungen der Kassiererin.
Typische Fehler
FehlerDas Erfordernis einer Vermögensverfügung wird der Rechtsprechung zugeschrieben.
RichtigDie Rechtsprechung verlangt keine Vermögensverfügung und behandelt Raub als spezielleren Tatbestand.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema