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Zustimmung

§ 182 BGB · Zivilrecht

Zustimmung ist die Einwilligung oder Genehmigung eines Dritten, die erforderlich ist, damit ein Rechtsgeschäft wirksam wird; sie kann als vorherige Einwilligung (§ 183 BGB) oder als nachträgliche Genehmigung (§ 184 BGB) erteilt werden.

Merksatz

Bloßes Einverständnis genügt nicht; die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts muss davon abhängen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 17-jährige Lea kauft bei dem Händler Tom ein Fahrrad für 500 Euro, die sie erst im nächsten Monat zahlen soll. Ihre Mutter hat allein das Sorgerecht und erklärt Tom vor dem Kauf, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist.

Trifft „Zustimmung“ hier zu?

„Zustimmung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Billigung vor oder nach dem Rechtsgeschäft
    Die Mutter erklärt ihr Einverständnis bereits vor dem Vertragsschluss.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung durch einen Dritten
    Die Mutter erklärt ihr Einverständnis, ohne selbst Käuferin oder Verkäuferin zu sein.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderlichkeit für die Wirksamkeit
    Der Kauf verpflichtet die minderjährige Lea zur Zahlung und benötigt das Einverständnis ihrer allein sorgeberechtigten Mutter.
    erfüllt
BFall B

Die 19-jährige Lea kauft bei dem Händler Tom ein Fahrrad für 500 Euro, die sie erst im nächsten Monat zahlen soll. Ihre Mutter erklärt Tom vor dem Kauf, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist. Lea und Tom vereinbaren nicht, dass der Kauf vom Einverständnis der Mutter abhängt.

Trifft „Zustimmung“ hier zu?

„Zustimmung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erforderlichkeit für die Wirksamkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Billigung vor oder nach dem Rechtsgeschäft
    Die Mutter billigt den Kauf vor dem Vertragsschluss.
    erfüllt
  2. 2
    Erklärung durch einen Dritten
    Die Mutter ist weder Käuferin noch Verkäuferin.
    erfüllt
  3. 3
    Erforderlichkeit für die Wirksamkeit
    Lea ist volljährig, und die Beteiligten haben die Wirksamkeit des Kaufs auch nicht vom Einverständnis der Mutter abhängig gemacht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Zustimmung müsse stets dieselbe Form wie das Rechtsgeschäft einhalten.

RichtigDie Formvorgabe für das Rechtsgeschäft wird nicht automatisch auf die Zustimmung übertragen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Erklärung müsse stets demjenigen zugehen, der die Zustimmung benötigt.

RichtigBei einem Vertrag kann der Dritte sein Einverständnis gegenüber jedem der beiden Vertragspartner erklären.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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