Definitionen
Zustimmung
§ 182 BGB · ZivilrechtZustimmung ist die Einwilligung oder Genehmigung eines Dritten, die erforderlich ist, damit ein Rechtsgeschäft wirksam wird; sie kann als vorherige Einwilligung (§ 183 BGB) oder als nachträgliche Genehmigung (§ 184 BGB) erteilt werden.
Bloßes Einverständnis genügt nicht; die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts muss davon abhängen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 17-jährige Lea kauft bei dem Händler Tom ein Fahrrad für 500 Euro, die sie erst im nächsten Monat zahlen soll. Ihre Mutter hat allein das Sorgerecht und erklärt Tom vor dem Kauf, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist.
Trifft „Zustimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBilligung vor oder nach dem RechtsgeschäftDie Mutter erklärt ihr Einverständnis bereits vor dem Vertragsschluss.
- 2erfülltErklärung durch einen DrittenDie Mutter erklärt ihr Einverständnis, ohne selbst Käuferin oder Verkäuferin zu sein.
- 3erfülltErforderlichkeit für die WirksamkeitDer Kauf verpflichtet die minderjährige Lea zur Zahlung und benötigt das Einverständnis ihrer allein sorgeberechtigten Mutter.
Die 19-jährige Lea kauft bei dem Händler Tom ein Fahrrad für 500 Euro, die sie erst im nächsten Monat zahlen soll. Ihre Mutter erklärt Tom vor dem Kauf, dass sie mit diesem Kauf einverstanden ist. Lea und Tom vereinbaren nicht, dass der Kauf vom Einverständnis der Mutter abhängt.
Trifft „Zustimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBilligung vor oder nach dem RechtsgeschäftDie Mutter billigt den Kauf vor dem Vertragsschluss.
- 2erfülltErklärung durch einen DrittenDie Mutter ist weder Käuferin noch Verkäuferin.
- 3fehltErforderlichkeit für die WirksamkeitLea ist volljährig, und die Beteiligten haben die Wirksamkeit des Kaufs auch nicht vom Einverständnis der Mutter abhängig gemacht.
Typische Fehler
FehlerDie Zustimmung müsse stets dieselbe Form wie das Rechtsgeschäft einhalten.
RichtigDie Formvorgabe für das Rechtsgeschäft wird nicht automatisch auf die Zustimmung übertragen.
FehlerDie Erklärung müsse stets demjenigen zugehen, der die Zustimmung benötigt.
RichtigBei einem Vertrag kann der Dritte sein Einverständnis gegenüber jedem der beiden Vertragspartner erklären.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema