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Zusammengesetztes Delikt

§ 249 StGB · Strafrecht

Ein zusammengesetztes Delikt liegt vor, wenn der Gesetzgeber mehrere selbstständige Straftatbestände zu einem einheitlichen Tatbestand verbunden hat, sodass die Verwirklichung des zusammengesetzten Delikts die Begehung der einzelnen Teilakte begriffsnotwendig einschließt (z.B. Raub gem. § 249 StGB als Verbindung von Nötigung und Diebstahl).

Merksatz

Entscheidend ist die gesetzliche Verbindung, nicht das bloße Zusammentreffen mehrerer Straftaten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena hält Max ein Messer an den Hals und verlangt, dass er stillhält. Während Max aus Angst reglos bleibt, zieht Lena ihm die Geldbörse aus der Jackentasche, um Geld und Börse für sich zu behalten.

Trifft „Zusammengesetztes Delikt“ hier zu?

„Zusammengesetztes Delikt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere selbstständige Straftatbestände
    Die erzwungene Duldung erfüllt eine Nötigung, das Entwenden der Geldbörse einen Diebstahl.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Verbindung zu einer Tatbestandseinheit
    § 249 StGB verbindet die hier zur Wegnahme eingesetzte Nötigung und den Diebstahl zum Raub.
    erfüllt
BFall B

1Lena zieht Max am Montag unbemerkt die Geldbörse aus der Jackentasche, um sie samt Geld für sich zu behalten. Am Freitag hält sie ihrer Nachbarin aus Ärger über laute Musik ein Messer an den Hals und zwingt sie dadurch, die Musik auszuschalten.

Trifft „Zusammengesetztes Delikt“ hier zu?

„Zusammengesetztes Delikt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche Verbindung zu einer Tatbestandseinheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere selbstständige Straftatbestände
    Das Entwenden der Geldbörse erfüllt einen Diebstahl, das spätere Erzwingen des Ausschaltens der Musik eine Nötigung.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzliche Verbindung zu einer Tatbestandseinheit
    Die unabhängigen Taten werden von keinem gesetzlichen Tatbestand zusammengefasst; insbesondere dient die spätere Drohung nicht der Wegnahme.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon mehrere Handlungsschritte innerhalb eines Delikts werden für ausreichend gehalten.

RichtigDie verbundenen Bestandteile müssen jeweils selbstständige Straftatbestände sein.

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