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Zurechnung nach § 278 BGB

§ 278 BGB · Zivilrecht

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient (Erfüllungsgehilfen), in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden; anders als bei § 831 BGB kommt es nicht auf ein eigenes Auswahlverschulden des Schuldners an.

Merksatz

Der Schuldner kann sich nicht allein durch sorgfältige Auswahl der Hilfsperson entlasten.

Was unterscheidet § 278 und § 831 BGB?Links wird fremdes Verschulden zugerechnet, rechts eigenes Verschulden vermutet.
Zurechnung nach § 278 BGB
Haftung nach § 831 BGB
Haftungsgrund
Einstehen für fremdes Verschulden.
Vermutetes eigenes Verschulden.
Sonderverbindung
Eine Verbindlichkeit muss bereits bestehen.
Keine vorherige Sonderverbindung nötig.
Entlastung
Sorgfältige Auswahl allein entlastet nicht.
Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna vereinbart mit einem Handwerksbetrieb die Reparatur ihres Waschbeckens. 2Der Betrieb schickt seinen Mitarbeiter Ben für diese Reparatur zu ihr. 3Ben schaut während der Arbeit auf sein privates Handy und lässt deshalb einen schweren Schraubenschlüssel auf eine Bodenfliese fallen, die zerbricht.

Trifft „Zurechnung nach § 278 BGB“ hier zu?

„Zurechnung nach § 278 BGB“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbindlichkeit des Schuldners
    Der Betrieb schuldet Anna die Reparatur und muss dabei ihr Eigentum schützen.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlicher Vertreter oder zur Erfüllung eingesetzte Person
    Der Betrieb setzt Ben zur Ausführung der geschuldeten Reparatur ein.
    erfüllt
  3. 3
    Verschulden der Hilfsperson
    Ben verursacht den Schaden durch seine vermeidbare Unaufmerksamkeit fahrlässig.
    erfüllt
BFall B

1Anna vereinbart mit einem Handwerksbetrieb die Reparatur ihres Waschbeckens. 2Der Betrieb schickt seinen Mitarbeiter Ben für diese Reparatur zu ihr. Während der Arbeit verliert Ben erstmals in seinem Leben ohne vorherige Beschwerden oder Warnzeichen das Bewusstsein und lässt dabei einen schweren Schraubenschlüssel auf eine Bodenfliese fallen, die zerbricht.

Trifft „Zurechnung nach § 278 BGB“ hier zu?

„Zurechnung nach § 278 BGB“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verschulden der Hilfsperson

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbindlichkeit des Schuldners
    Der Betrieb schuldet Anna die Reparatur und muss dabei ihr Eigentum schützen.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzlicher Vertreter oder zur Erfüllung eingesetzte Person
    Der Betrieb setzt Ben zur Ausführung der geschuldeten Reparatur ein.
    erfüllt
  3. 3
    Verschulden der Hilfsperson
    Der nicht vorhersehbare Bewusstseinsverlust begründet kein Verschulden Bens.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

Fehler§ 278 BGB wird als selbständige Anspruchsgrundlage geprüft.

Richtig§ 278 BGB ist eine Zurechnungsnorm; der Anspruch benötigt eine andere Anspruchsgrundlage.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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