Definitionen
Zueignung
§ 246 Abs. 1 StGB · StrafrechtZueignung ist nach der herrschenden Manifestationstheorie die nach außen eindeutig erkennbare Manifestation des Zueignungswillens, also des Willens des Täters, die fremde Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten zumindest vorübergehend einzuverleiben (Aneignungskomponente) und den Berechtigten insoweit dauerhaft aus seiner Eigentümerposition zu verdrängen (Enteignungskomponente). Als vollzogene Zueignung ist sie Tathandlung des § 246 StGB, während § 242 StGB lediglich die Zueignungsabsicht verlangt.
Die Aneignung kann vorübergehend sein, der gewollte Entzug beim Berechtigten muss dagegen dauerhaft sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bea verliert im Wald eine Schachtel Pralinen, auf der ihr Name und ihre Telefonnummer stehen. Anna findet die Schachtel später und 2beschließt, alle Pralinen selbst zu essen 3und Bea nichts davon zurückzugeben. 1Sie isst sämtliche Pralinen.
Trifft „Zueignung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNach außen eindeutige Betätigung des ZueignungswillensDurch den vollständigen Verzehr setzt Anna ihren Willen eindeutig nach außen um.
- 2erfülltWille zur zumindest vorübergehenden AneignungAnna will die Pralinen für sich verbrauchen und damit ihrem eigenen Vermögen einverleiben.
- 3erfülltWille zur dauerhaften Verdrängung des BerechtigtenAnna will Bea durch den vollständigen Verbrauch endgültig von den Pralinen ausschließen.
Bea verliert im Wald eine Schachtel Pralinen, auf der ihr Name und ihre Telefonnummer stehen. Anna findet die Schachtel später und 2beschließt, alle Pralinen selbst zu essen 3und Bea nichts davon zurückzugeben. Sie bleibt nur daneben stehen, ohne die Schachtel zu berühren oder jemandem ihren Plan mitzuteilen.
Trifft „Zueignung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltNach außen eindeutige Betätigung des ZueignungswillensDas bloße Finden und Danebenstehen bringt Annas inneren Entschluss nicht eindeutig nach außen zum Ausdruck.
- 2erfülltWille zur zumindest vorübergehenden AneignungAnna will die Pralinen für sich verbrauchen und damit ihrem eigenen Vermögen einverleiben.
- 3erfülltWille zur dauerhaften Verdrängung des BerechtigtenAnna will Bea durch den geplanten vollständigen Verbrauch endgültig von den Pralinen ausschließen.
Typische Fehler
FehlerEin bloß innerer Entschluss, die Sache zu behalten, wird bereits als vollendete Zueignung behandelt.
RichtigNach der herrschenden Manifestationstheorie muss der Zueignungswille durch ein nach außen eindeutiges Verhalten hervortreten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema