Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen

Zubehör

§ 97 BGB · Zivilrecht

Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache nicht nur vorübergehend zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis stehen. Die Verkehrsanschauung darf dieser Einordnung nicht entgegenstehen. Eine nur vorübergehende Trennung von der Hauptsache lässt die Zubehöreigenschaft unberührt.

Merksatz

Für Zubehör genügt kurzfristiger wirtschaftlicher Nutzen nicht; die Zweckbestimmung muss auf Dauer angelegt sein.

Zubehör oder Bestandteil?Zubehör bleibt eine eigenständige Sache. Bestandteile gehören dagegen zur Hauptsache selbst.
Zubehör
Bestandteil
Teil der Hauptsache
Nein, eine eigenständige Sache.
Ja, Teil einer einheitlichen Sache.
Zweckbestimmung
Dauerhaftes wirtschaftliches Dienen ist erforderlich.
Dauerhaftes wirtschaftliches Dienen ist nicht erforderlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

5Landwirtin Anna hat für ihren Hof einen Traktor gekauft, 3den sie seit Jahren für die Feldarbeit nutzt und dafür auch künftig behalten will. 4Der Traktor wird nach jedem Einsatz in der Scheune auf dem Hof abgestellt. 1Er lässt sich jederzeit fahren und 2ist weder mit Gebäuden noch mit dem Boden fest verbunden.

Trifft „Zubehör“ hier zu?

„Zubehör“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewegliche Sache
    Der Traktor ist ein körperlicher Gegenstand, der seinen Standort wechseln kann.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Bestandteil der Hauptsache
    Der Traktor bleibt eine selbstständige Sache neben dem Hof.
    erfüllt
  3. 3
    Dauerhafte wirtschaftliche Zweckbestimmung
    Der Traktor soll der Bewirtschaftung des Hofs dauerhaft dienen.
    erfüllt
  4. 4
    Zweckentsprechendes räumliches Verhältnis
    Die Unterbringung auf dem Hof entspricht dem Einsatz für dessen Bewirtschaftung.
    erfüllt
  5. 5
    Kein Ausschluss nach der Verkehrsanschauung
    Ein zur Hofbewirtschaftung eingesetzter Traktor gehört zu den verkehrsüblichen landwirtschaftlichen Wirtschaftsgeräten.
    erfüllt
BFall B

5Für die Feldarbeit auf ihrem Hof mietet Landwirtin Anna bei einem Maschinenverleih einen Traktor für ein einziges Wochenende; anschließend muss sie ihn zurückgeben. 4Während dieses Wochenendes wird der Traktor nach jedem Einsatz in der Scheune auf Annas Hof abgestellt. 1Er lässt sich jederzeit fahren und 2ist weder mit Gebäuden noch mit dem Boden fest verbunden.

Trifft „Zubehör“ hier zu?

„Zubehör“ trifft nicht zu.Es fehlt: Dauerhafte wirtschaftliche Zweckbestimmung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bewegliche Sache
    Der Traktor ist ein körperlicher Gegenstand, der seinen Standort wechseln kann.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Bestandteil der Hauptsache
    Der Traktor bleibt eine selbstständige Sache neben dem Hof.
    erfüllt
  3. 3
    Dauerhafte wirtschaftliche Zweckbestimmung
    Der Traktor soll Annas Hof nur für ein einzelnes Wochenende und damit bloß vorübergehend dienen.
    fehlt
  4. 4
    Zweckentsprechendes räumliches Verhältnis
    Der Traktor befindet sich während seiner Nutzung unmittelbar auf dem Hof.
    erfüllt
  5. 5
    Kein Ausschluss nach der Verkehrsanschauung
    Die Art des Geräts entspricht den üblichen Wirtschaftsgeräten eines Hofs; es fehlt allein die dauerhafte Zweckbestimmung für Annas Hof.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Zubehöreigenschaft wird schon deshalb verneint, weil die Sache vorübergehend zur Reparatur an einen anderen Ort gebracht wird.

RichtigEine nur vorübergehende räumliche Trennung beendet die Zubehöreigenschaft nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.