Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen

Zeuge

§ 48 StPO · Strafrecht

Zeuge ist jede natürliche Person, die – ohne Beschuldigter oder Sachverständiger zu sein – im Strafverfahren über eigene sinnliche Wahrnehmungen zu einem vergangenen, für die Entscheidung erheblichen Sachverhalt aussagen soll.

Merksatz

Auch eigene Wahrnehmungen machen Beschuldigte im eigenen Strafverfahren nicht zu Zeugen.

Zeuge oder Beschuldigter?Verglichen werden die Stellung im selben Strafverfahren und die Pflicht, sich zur Sache zu äußern.
Zeuge
Beschuldigter
Verfahrensrolle
Nicht Beschuldigter in diesem Verfahren.
Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet.
Aussagepflicht
Grundsätzlich aussagepflichtig; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich.
Darf zur Sache schweigen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Passantin Anna sieht, wie ein Mann einem anderen das Handy aus der Hand reißt und damit davonläuft. Später soll Anna im Strafprozess gegen den Mann wegen dieses Vorfalls schildern, was sie gesehen hat. Gegen Anna selbst wird in diesem Verfahren kein Vorwurf erhoben; ein Fachgutachten soll sie nicht erstellen.

Trifft „Zeuge“ hier zu?

„Zeuge“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche Person
    Anna ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Beschuldigten- oder Sachverständigenrolle
    Anna ist weder selbst beschuldigt noch soll sie als Sachverständige tätig werden.
    erfüllt
  3. 3
    Aussage im Strafverfahren
    Anna soll ihre Beobachtungen in einem Strafprozess mitteilen.
    erfüllt
  4. 4
    Eigene sinnliche Wahrnehmungen
    Anna hat den Vorfall selbst mit ihren Augen wahrgenommen.
    erfüllt
  5. 5
    Vergangener und entscheidungserheblicher Sachverhalt
    Der bereits abgeschlossene Vorfall ist Gegenstand des Strafprozesses.
    erfüllt
BFall B

Ben steht wegen des Vorwurfs vor dem Strafgericht, einem Passanten das Handy aus der Hand gerissen zu haben und damit davongelaufen zu sein. Ben hat den gesamten Vorfall selbst gesehen und gehört. In diesem Strafprozess fragt das Gericht Ben nach dem Ablauf des Vorfalls und nicht nach einer fachlichen Bewertung.

Trifft „Zeuge“ hier zu?

„Zeuge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Beschuldigten- oder Sachverständigenrolle

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche Person
    Ben ist ein Mensch und damit eine natürliche Person.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Beschuldigten- oder Sachverständigenrolle
    Ben ist in diesem Verfahren selbst beschuldigt und kann darin nicht als Zeuge vernommen werden.
    fehlt
  3. 3
    Aussage im Strafverfahren
    Das Gericht möchte von Ben im Strafprozess eine Schilderung des Geschehens erhalten.
    erfüllt
  4. 4
    Eigene sinnliche Wahrnehmungen
    Ben verfügt über eigene optische und akustische Wahrnehmungen.
    erfüllt
  5. 5
    Vergangener und entscheidungserheblicher Sachverhalt
    Der vergangene Vorfall bildet den Gegenstand des gegen Ben erhobenen Vorwurfs.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerZeugen müssten ausnahmslos alle Fragen beantworten.

RichtigGesetzliche Verweigerungsrechte können die Aussagepflicht ganz oder für einzelne Fragen ausschließen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.