Definitionen
Zerstören durch Brandlegung
§ 306 StGB · StrafrechtZerstören durch Brandlegung liegt vor, wenn infolge einer Brandlegung die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit einer Sache vollständig oder hinsichtlich eines wesentlichen Teils für eine nicht nur unerhebliche Zeit aufgehoben wird. Dafür können auch Schäden durch Hitze, Rauch, Ruß oder Löschmittel genügen, ohne dass die Sache selbstständig weiterbrennt. Beim Inbrandsetzen muss dagegen ein für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlicher Teil der Sache aus eigener Kraft weiterbrennen.
Entscheidend ist der Funktionsverlust durch Brandfolgen für nicht nur unerhebliche Zeit, nicht das selbstständige Weiterbrennen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1T zündet neben der Metallfräsmaschine eines anderen einen Stapel Verpackungskartons an, um die Maschine zu beschädigen. Durch die Hitze schmelzen wichtige Teile der Steuerung, ohne dass Teile der Maschine Feuer fangen. 2Die Maschine kann deshalb überhaupt kein Metall mehr bearbeiten. 3Erst nach einer sechswöchigen Reparatur ist sie wieder einsatzbereit.
Trifft „Zerstören durch Brandlegung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUrsächliche BrandlegungT legt ein Feuer, dessen Hitze die Schäden an der Maschine verursacht.
- 2erfülltBrauchbarkeit vollständig oder in einem wesentlichen Teil aufgehobenDie Maschine kann ihre bestimmungsgemäße Funktion vollständig nicht mehr erfüllen.
- 3erfülltNicht nur unerhebliche DauerDer vollständige Funktionsausfall während einer sechswöchigen Reparatur dauert nicht nur unerheblich lange.
T schlägt mit einem Hammer auf die elektrische Steuerung der Metallfräsmaschine eines anderen. Dabei zerbrechen wichtige Teile der Steuerung; Feuer oder Hitze sind nicht beteiligt. 2Die Maschine kann deshalb überhaupt kein Metall mehr bearbeiten. 3Erst nach einer sechswöchigen Reparatur ist sie wieder einsatzbereit.
Trifft „Zerstören durch Brandlegung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltUrsächliche BrandlegungDie Schäden beruhen allein auf Hammerschlägen und nicht auf Brandfolgen.
- 2erfülltBrauchbarkeit vollständig oder in einem wesentlichen Teil aufgehobenDie Maschine kann ihre bestimmungsgemäße Funktion vollständig nicht mehr erfüllen.
- 3erfülltNicht nur unerhebliche DauerDer vollständige Funktionsausfall während einer sechswöchigen Reparatur dauert nicht nur unerheblich lange.
Typische Fehler
FehlerAuch für das Zerstören durch Brandlegung wird verlangt, dass ein wesentlicher Teil der Sache selbstständig weiterbrennt.
RichtigSelbstständiges Weiterbrennen ist hier nicht erforderlich; auch Schäden durch Hitze, Rauch, Ruß oder Löschmittel können ausreichen.
FehlerJeder noch so kurze Funktionsausfall wird als Zerstörung behandelt.
RichtigDie Brauchbarkeit muss für eine nicht nur unerhebliche Zeit aufgehoben sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata