Definitionen
Zeitmietvertrag
§ 575 BGB · ZivilrechtEin Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag über Wohnraum mit fest vereinbarter Laufzeit, bei dem der Vermieter für die Zeit danach einen der in § 575 Abs. 1 Satz 1 BGB abschließend genannten Befristungsgründe (Eigenbedarf, Abbruch oder wesentliche Bau- oder Instandsetzungsmaßnahmen, Vermietung an einen Dienstverpflichteten) verfolgt und dem Mieter den konkreten Grund schon beim Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Bei Abbruch, Umbau oder Instandsetzung müssen die Maßnahmen zulässig sein und durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert werden. Verwirklicht sich der Grund erst später, kann der Mieter eine entsprechend längere Mietdauer verlangen; fällt der Grund weg, kann er die Fortsetzung auf unbestimmte Zeit verlangen.
Eine feste Laufzeit ersetzt weder einen gesetzlichen Befristungsgrund noch dessen rechtzeitige schriftliche Mitteilung.
- 4 Monate vor MietendeFrühestes AuskunftsverlangenDer Mieter darf Auskunft darüber verlangen, ob der Befristungsgrund weiterhin besteht.
- 1 Monat nach ZugangAntwortfrist endetDie Auskunft des Vermieters muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Verlangens erfolgen.
- Vereinbartes MietendeVerlängerungsrechte beachtenBei verspätetem Eintritt oder Wegfall des Grundes kann der Mieter eine Verlängerung verlangen.
- Frühestes Auskunftsverlangen Der Mieter darf Auskunft darüber verlangen, ob der Befristungsgrund weiterhin besteht.
- Antwortfrist endet Die Auskunft des Vermieters muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Verlangens erfolgen.
- Verlängerungsrechte beachten Bei verspätetem Eintritt oder Wegfall des Grundes kann der Mieter eine Verlängerung verlangen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Vera und Malik unterschreiben einen Vertrag, nach dem Malik Veras Wohnung 2vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 1als sein Zuhause mietet. 3Vera arbeitet bis Ende 2029 im Ausland und will ab dem 1. Januar 2030 dauerhaft selbst in der Wohnung wohnen. 4Der Vertrag nennt als Grund für das Enddatum Veras geplanten Einzug nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland am 1. Januar 2030.
Trifft „Zeitmietvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermietung von WohnraumDie Wohnung wird Malik zum Wohnen überlassen.
- 2erfülltFest vereinbarte MietdauerDie Parteien haben Beginn und Ende der Mietdauer festgelegt.
- 3erfülltGesetzlicher Befristungsgrund für die Zeit nach MietendeDie geplante eigene Wohnnutzung unmittelbar nach Mietende ist ein gesetzlicher Befristungsgrund.
- 4erfülltSchriftliche Mitteilung des konkreten Grundes bei VertragsschlussDer konkrete Nutzungsplan steht bereits im bei Vertragsschluss unterschriebenen Vertrag.
Vera und Malik unterschreiben einen Vertrag, nach dem Malik Veras Wohnung 2vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 1als sein Zuhause mietet. 3Vera arbeitet bis Ende 2029 im Ausland und will ab dem 1. Januar 2030 dauerhaft selbst in der Wohnung wohnen. Bei der Unterzeichnung erklärt Vera Malik diesen Plan ausschließlich mündlich; im Vertrag steht kein Grund für das Enddatum.
Trifft „Zeitmietvertrag“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermietung von WohnraumDie Wohnung wird Malik zum Wohnen überlassen.
- 2erfülltFest vereinbarte MietdauerDie Parteien haben Beginn und Ende der Mietdauer festgelegt.
- 3erfülltGesetzlicher Befristungsgrund für die Zeit nach MietendeVera plant eine vom Gesetz anerkannte eigene Wohnnutzung nach Mietende.
- 4fehltSchriftliche Mitteilung des konkreten Grundes bei VertragsschlussDie ausschließlich mündliche Erläuterung ersetzt die erforderliche schriftliche Mitteilung nicht.
Typische Fehler
FehlerBei Eigenbedarf oder geplanten Baumaßnahmen wird eine mündliche Angabe des Befristungsgrundes für ausreichend gehalten.
RichtigAuch bei diesen Gründen muss der Vermieter den konkreten Grund bereits beim Vertragsschluss schriftlich mitteilen.
FehlerEin fehlender oder nicht schriftlich mitgeteilter Befristungsgrund wird als Grund für die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrags behandelt.
RichtigDas Mietverhältnis besteht grundsätzlich unbefristet, wenn ein gesetzlicher Befristungsgrund oder dessen rechtzeitige schriftliche Mitteilung fehlt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema