Definitionen
Zedent
§ 398 BGB · ZivilrechtDer Zedent ist derjenige, der eine Forderung oder ein sonstiges Recht durch Abtretung (Zession) auf einen anderen (den Zessionar) überträgt.
Die bloße Erlaubnis, eine fremde Forderung einzuziehen, macht noch nicht zum Zedenten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Tom muss Lena 500 Euro aus einem Darlehen zurückzahlen. 2Lena und Mia vereinbaren, dass der Anspruch auf diese Rückzahlung ab sofort Mia statt Lena gehört.
Trifft „Zedent“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltForderung oder sonstiges RechtLena hat eine Forderung auf Rückzahlung gegen Tom.
- 2erfülltÜbertragung durch Abtretung auf einen anderenLena überträgt ihre Forderung durch die Vereinbarung auf Mia und ist damit Zedentin.
1Tom muss Lena 500 Euro aus einem Darlehen zurückzahlen. Lena erlaubt Mia, die 500 Euro in Lenas Namen bei Tom abzuholen; der Anspruch soll weiterhin Lena gehören.
Trifft „Zedent“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltForderung oder sonstiges RechtLena hat eine Forderung auf Rückzahlung gegen Tom.
- 2fehltÜbertragung durch Abtretung auf einen anderenLena erlaubt nur die Entgegennahme des Geldes und überträgt ihre Forderung nicht.
Typische Fehler
FehlerDie Person, die die Forderung erhält, wird als Zedent bezeichnet.
RichtigDer Zedent überträgt das Recht; die empfangende Person heißt Zessionar.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata