Definitionen
Zeitliche Beschränkung der Nichtigkeitswirkung
Art. 264 Abs. 2 AEUV · Öffentliches RechtNach Art. 264 Abs. 2 AEUV kann der Gerichtshof der Europäischen Union, wenn er einen Unionsrechtsakt für nichtig erklärt, bestimmte Wirkungen des Rechtsakts aufrechterhalten, soweit er dies für notwendig hält, insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit oder des Vertrauensschutzes. Die Nichtigkeitswirkung wird dadurch nur hinsichtlich dieser Wirkungen begrenzt: Bereits eingetretene Wirkungen können endgültig erhalten bleiben; Wirkungen können auch für einen begrenzten Zeitraum nach dem Urteil fortbestehen.
Trotz Nichtigerklärung können bestimmte Wirkungen eines Unionsrechtsakts aufgrund gerichtlicher Anordnung erhalten bleiben.
- Vor dem UrteilEingetretene WirkungenDer Rechtsakt hat bereits Wirkungen ausgelöst.
- UrteilNichtigerklärung und AnordnungDer Rechtsakt wird für nichtig erklärt; das Gericht erhält bestimmte Wirkungen aufrecht.
- Festgelegtes EndeEnde der FortgeltungDie gerichtlich befristete Aufrechterhaltung endet.
- Eingetretene Wirkungen Der Rechtsakt hat bereits Wirkungen ausgelöst.
- Nichtigerklärung und Anordnung Der Rechtsakt wird für nichtig erklärt; das Gericht erhält bestimmte Wirkungen aufrecht.
- Ende der Fortgeltung Die gerichtlich befristete Aufrechterhaltung endet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt eine Verordnung über Sicherheitsprüfungen von Industrieanlagen wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig. 2Er hält die weitere Anwendung der Sicherheitsregeln für sechs Monate nach dem Urteil zur Vermeidung einer Schutzlücke für notwendig und ordnet sie ausdrücklich an.
Trifft „Zeitliche Beschränkung der Nichtigkeitswirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Nichtigerklärung eines UnionsrechtsaktsDer Gerichtshof erklärt einen Unionsrechtsakt für nichtig.
- 2erfülltFür notwendig gehaltene Aufrechterhaltung bestimmter WirkungenDas Gericht ordnet die befristete weitere Anwendung an, weil es diese für notwendig hält.
1Der Gerichtshof der Europäischen Union erklärt eine Verordnung über Berichtspflichten von Unternehmen wegen eines Verfahrensfehlers für nichtig. Das Urteil enthält keine Anordnung, nach der Wirkungen der Verordnung bestehen bleiben.
Trifft „Zeitliche Beschränkung der Nichtigkeitswirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche Nichtigerklärung eines UnionsrechtsaktsDer Gerichtshof erklärt einen Unionsrechtsakt für nichtig.
- 2fehltFür notwendig gehaltene Aufrechterhaltung bestimmter WirkungenDas Gericht ordnet keine Aufrechterhaltung von Wirkungen an.
Typische Fehler
FehlerDie Anordnung wird so verstanden, dass der Rechtsakt bis zum festgelegten Zeitpunkt insgesamt gültig bleibt.
RichtigDie Nichtigerklärung bleibt bestehen; aufrechterhalten werden die vom Gericht bestimmten Wirkungen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema