Definitionen
Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung
— · Öffentliches RechtDie zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung ist die ausnahmsweise Begrenzung der grundsätzlich rückwirkenden Wirkung einer Vorabentscheidung des EuGH über die Auslegung des Unionsrechts. Sie setzt guten Glauben der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen voraus. Nur der EuGH selbst kann sie in dem Urteil anordnen, in dem er über die betreffende Auslegung entscheidet.
Vertrauen allein genügt nicht, um die Rückwirkung einer unionsrechtlichen Auslegung zu begrenzen.
- Vor dem UrteilGrundsätzliche RückwirkungDie Auslegung erfasst grundsätzlich auch Sachverhalte aus der Zeit vor dem Urteil.
- AuslegungsurteilBeschränkung nur durch den EuGHNur der EuGH kann die Rückwirkung im maßgeblichen Auslegungsurteil ausnahmsweise begrenzen.
- Grundsätzliche Rückwirkung Die Auslegung erfasst grundsätzlich auch Sachverhalte aus der Zeit vor dem Urteil.
- Beschränkung nur durch den EuGH Nur der EuGH kann die Rückwirkung im maßgeblichen Auslegungsurteil ausnahmsweise begrenzen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Der EuGH legt auf Anfrage eines nationalen Gerichts erstmals eine Regel des Unionsrechts über Betriebsrenten aus und 4entscheidet im selben Urteil über ihre zeitliche Wirkung. 2Der Wortlaut erfasste Betriebsrenten nicht ausdrücklich; die Europäische Kommission hatte den Arbeitgebern mehrfach erklärt, ihre bisherigen Rentenpläne seien zulässig. Die Arbeitgeber hatten ihre Rentenpläne im Vertrauen auf diese Erklärungen jahrelang entsprechend gestaltet. 3Rückwirkende Nachzahlungen würden zahlreiche Rentenkassen zahlungsunfähig machen, sodass die laufende Versorgung eines großen Teils der Versicherten ausfiele.
Trifft „Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorabentscheidung über die Auslegung des UnionsrechtsDer EuGH beantwortet die Auslegungsfrage eines nationalen Gerichts.
- 2erfülltGuter Glaube der BetroffenenDie Arbeitgeber vertrauten angesichts der unklaren Regelung auf ausdrückliche Erklärungen der Kommission.
- 3erfülltGefahr schwerwiegender StörungenDer drohende Zusammenbruch der laufenden Altersversorgung geht über bloße finanzielle Belastungen hinaus.
- 4erfülltEntscheidung über die zeitliche Wirkung im AuslegungsurteilDer EuGH entscheidet über die zeitliche Wirkung bereits im maßgeblichen Auslegungsurteil.
1Der EuGH legt auf Anfrage eines nationalen Gerichts erstmals eine Regel des Unionsrechts über Betriebsrenten aus und 4entscheidet im selben Urteil über ihre zeitliche Wirkung. 2Der Wortlaut erfasste Betriebsrenten nicht ausdrücklich; die Europäische Kommission hatte den Arbeitgebern mehrfach erklärt, ihre bisherigen Rentenpläne seien zulässig. Die Arbeitgeber hatten ihre Rentenpläne im Vertrauen auf diese Erklärungen jahrelang entsprechend gestaltet. Die Rentenkassen können sämtliche Nachzahlungen aus vorhandenen Rücklagen leisten, ohne die laufenden Renten oder ihren Betrieb einzuschränken.
Trifft „Zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorabentscheidung über die Auslegung des UnionsrechtsDer EuGH beantwortet die Auslegungsfrage eines nationalen Gerichts.
- 2erfülltGuter Glaube der BetroffenenDie Arbeitgeber vertrauten angesichts der unklaren Regelung auf ausdrückliche Erklärungen der Kommission.
- 3fehltGefahr schwerwiegender StörungenDie Nachzahlungen sind vollständig gedeckt und beeinträchtigen weder die Versorgung noch den Betrieb.
- 4erfülltEntscheidung über die zeitliche Wirkung im AuslegungsurteilDer EuGH entscheidet über die zeitliche Wirkung bereits im maßgeblichen Auslegungsurteil.
Typische Fehler
FehlerDem nationalen Gericht wird die Befugnis zugeschrieben, die Rückwirkung der unionsrechtlichen Auslegung selbst zu begrenzen.
RichtigNur der EuGH darf die Beschränkung im maßgeblichen Auslegungsurteil anordnen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema