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Wahlrecht des Käufers

§ 439 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Bei einem Sach- oder Rechtsmangel steht dem Käufer das Recht zu, zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung, Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung), zu wählen. Das Wahlrecht wird insbesondere durch § 275 BGB und das Recht des Verkäufers begrenzt, die gewählte Art der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 4 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern.

Merksatz

Die Auswahl liegt beim Käufer; ein Verweigerungsrecht verschafft dem Verkäufer kein eigenes Wahlrecht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lisa kauft im Laden einen neuen Wasserkocher für 40 Euro und bezahlt sofort. 2Schon bei der Übergabe schaltet sich das Gerät wegen eines defekten Schalters nicht ein. 3Der Händler kann innerhalb von zwei Tagen entweder den Schalter für acht Euro austauschen oder für zehn Euro ein gleiches, fehlerfreies Gerät liefern. Lisa bittet um ein neues Gerät.

Trifft „Wahlrecht des Käufers“ hier zu?

„Wahlrecht des Käufers“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Käuferstellung
    Lisa ist Käuferin des Wasserkochers.
    erfüllt
  2. 2
    Sach- oder Rechtsmangel
    Der Wasserkocher ist bereits bei der Übergabe wegen des defekten Schalters nicht funktionsfähig.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Auswahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung
    Beide Arten sind möglich; ihre geringen und ähnlichen Kosten rechtfertigen keine Verweigerung.
    erfüllt
BFall B

1Lisa kauft im Laden einen neuen Wasserkocher für 40 Euro und bezahlt sofort. 2Schon bei der Übergabe schaltet sich das Gerät wegen eines defekten Schalters nicht ein. Der Händler kann innerhalb von zwei Tagen entweder den Schalter für 400 Euro austauschen oder für zehn Euro ein gleiches, fehlerfreies Gerät liefern. Lisa verlangt den Austausch des Schalters; der Händler lehnt das wegen der Reparaturkosten ab und bietet ein gleiches, fehlerfreies Gerät an.

Trifft „Wahlrecht des Käufers“ hier zu?

„Wahlrecht des Käufers“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtliche Auswahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Käuferstellung
    Lisa ist Käuferin des Wasserkochers.
    erfüllt
  2. 2
    Sach- oder Rechtsmangel
    Der Wasserkocher ist bereits bei der Übergabe wegen des defekten Schalters nicht funktionsfähig.
    erfüllt
  3. 3
    Rechtliche Auswahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung
    Nach der berechtigten Verweigerung der unverhältnismäßig teuren Reparatur bleibt nur die Ersatzlieferung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerNach berechtigter Ablehnung einer Nacherfüllungsart wegen unverhältnismäßiger Kosten wird der gesamte Nacherfüllungsanspruch als ausgeschlossen behandelt.

RichtigDer Anspruch beschränkt sich zunächst auf die andere Nacherfüllungsart; auch diese darf der Verkäufer nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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