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Wahlprüfungsverfahren

Art. 41 GG, §§ 1 ff. WahlPrüfG · Öffentliches Recht

Das Wahlprüfungsverfahren ist ein auf Einspruch hin eingeleitetes verfassungsrechtliches Verfahren zur Überprüfung einer Wahl zum Bundestag oder, nach dem jeweils geltenden Recht, zu einem anderen Parlament; es dient der Sicherung der Integrität demokratischer Wahlen. Geprüft werden die Einhaltung der gesetzlichen Wahlvorgaben und der Einfluss etwaiger Wahlfehler auf die Mandatsverteilung; bei Bundestagswahlen werden außerdem Rechtsverletzungen gegenüber einsprechenden Personen oder Gruppen während der Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung auch ohne Auswirkungen auf die Mandatsverteilung geprüft. Bei Bundestagswahlen entscheidet zunächst der Bundestag; anschließend kann dessen Entscheidung mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.

Merksatz

Bei Bundestagswahlen steht vor der Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundestages.

Wie verläuft die Bundestagswahlprüfung?Die Kontrolle beginnt beim Bundestag. Erst gegen dessen Entscheidung ist eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich.
  1. 1
    Entscheidung des Bundestages
    Der Bundestag entscheidet zunächst über den Einspruch.
  2. 2
    Beschwerde zum BVerfG
    Die Entscheidung kann anschließend beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
  1. 1
    Entscheidung des Bundestages Der Bundestag entscheidet zunächst über den Einspruch.
  2. 2
    Beschwerde zum BVerfG Die Entscheidung kann anschließend beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nach einer Bundestagswahl legt eine wahlberechtigte Bürgerin schriftlich und fristgerecht Einspruch beim Bundestag ein. Darin schildert sie, dass ihr Wahllokal am Wahltag schon um 17 Uhr geschlossen war, als sie dort wählen wollte. Der Bundestag prüft die Einhaltung der Wahlregeln, eine Verletzung ihres Wahlrechts und mögliche Auswirkungen auf die Sitzverteilung.

Trifft „Wahlprüfungsverfahren“ hier zu?

„Wahlprüfungsverfahren“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einleitung durch Einspruch
    Die Bürgerin stößt die Prüfung durch einen Einspruch an.
    erfüllt
  2. 2
    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Parlamentswahl
    Gegenstand ist die Bundestagswahl, über die zunächst der Bundestag entscheidet.
    erfüllt
  3. 3
    Prüfung der Wahlrechtmäßigkeit und möglicher Fehlerfolgen
    Die Prüfung betrifft sowohl die Wahlregeln und die Sitzverteilung als auch das individuelle Wahlrecht.
    erfüllt
BFall B

1Die Satzung eines Sportvereins erlaubt jedem Mitglied, gegen die Vorstandswahl schriftlich Einspruch einzulegen. Nach der Wahl macht ein Mitglied davon Gebrauch. 3Der vereinsinterne Wahlausschuss prüft daraufhin, ob die gesetzlichen Regeln und die Satzung eingehalten wurden und ob Zählfehler die Verteilung der sieben Vorstandssitze verändert haben.

Trifft „Wahlprüfungsverfahren“ hier zu?

„Wahlprüfungsverfahren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Parlamentswahl

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einleitung durch Einspruch
    Das Mitglied leitet die interne Prüfung durch den vorgesehenen Einspruch ein.
    erfüllt
  2. 2
    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer Parlamentswahl
    Die Wahl eines Vereinsvorstands ist keine Parlamentswahl und ihre interne Kontrolle kein verfassungsrechtliches Verfahren.
    fehlt
  3. 3
    Prüfung der Wahlrechtmäßigkeit und möglicher Fehlerfolgen
    Auch diese Prüfung betrifft Wahlregeln und mögliche Auswirkungen von Zählfehlern auf die Sitzverteilung.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerOhne Auswirkungen auf die Mandatsverteilung wird jede Feststellung einer Rechtsverletzung ausgeschlossen.

RichtigBei Bundestagswahlen können Rechtsverletzungen einsprechender Personen oder Gruppen festgestellt werden, obwohl die Wahl gültig bleibt.

Prüfungsort

FehlerDie Prüfung einer Bundestagswahl wird unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht begonnen.

RichtigZuerst entscheidet der Bundestag; erst gegen dessen Entscheidung kommt die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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