Definitionen
Das Wahlprüfungsverfahren ist ein auf Einspruch hin eingeleitetes verfassungsrechtliches Verfahren zur Überprüfung einer Wahl zum Bundestag oder, nach dem jeweils geltenden Recht, zu einem anderen Parlament; es dient der Sicherung der Integrität demokratischer Wahlen. Geprüft werden die Einhaltung der gesetzlichen Wahlvorgaben und der Einfluss etwaiger Wahlfehler auf die Mandatsverteilung; bei Bundestagswahlen werden außerdem Rechtsverletzungen gegenüber einsprechenden Personen oder Gruppen während der Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung auch ohne Auswirkungen auf die Mandatsverteilung geprüft. Bei Bundestagswahlen entscheidet zunächst der Bundestag; anschließend kann dessen Entscheidung mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
Bei Bundestagswahlen steht vor der Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundestages.
- 1Entscheidung des BundestagesDer Bundestag entscheidet zunächst über den Einspruch.
- 2Beschwerde zum BVerfGDie Entscheidung kann anschließend beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
- 1Entscheidung des Bundestages Der Bundestag entscheidet zunächst über den Einspruch.
- 2Beschwerde zum BVerfG Die Entscheidung kann anschließend beim Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach einer Bundestagswahl legt eine wahlberechtigte Bürgerin schriftlich und fristgerecht Einspruch beim Bundestag ein. Darin schildert sie, dass ihr Wahllokal am Wahltag schon um 17 Uhr geschlossen war, als sie dort wählen wollte. Der Bundestag prüft die Einhaltung der Wahlregeln, eine Verletzung ihres Wahlrechts und mögliche Auswirkungen auf die Sitzverteilung.
Trifft „Wahlprüfungsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinleitung durch EinspruchDie Bürgerin stößt die Prüfung durch einen Einspruch an.
- 2erfülltVerfassungsrechtliche Überprüfung einer ParlamentswahlGegenstand ist die Bundestagswahl, über die zunächst der Bundestag entscheidet.
- 3erfülltPrüfung der Wahlrechtmäßigkeit und möglicher FehlerfolgenDie Prüfung betrifft sowohl die Wahlregeln und die Sitzverteilung als auch das individuelle Wahlrecht.
1Die Satzung eines Sportvereins erlaubt jedem Mitglied, gegen die Vorstandswahl schriftlich Einspruch einzulegen. Nach der Wahl macht ein Mitglied davon Gebrauch. 3Der vereinsinterne Wahlausschuss prüft daraufhin, ob die gesetzlichen Regeln und die Satzung eingehalten wurden und ob Zählfehler die Verteilung der sieben Vorstandssitze verändert haben.
Trifft „Wahlprüfungsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinleitung durch EinspruchDas Mitglied leitet die interne Prüfung durch den vorgesehenen Einspruch ein.
- 2fehltVerfassungsrechtliche Überprüfung einer ParlamentswahlDie Wahl eines Vereinsvorstands ist keine Parlamentswahl und ihre interne Kontrolle kein verfassungsrechtliches Verfahren.
- 3erfülltPrüfung der Wahlrechtmäßigkeit und möglicher FehlerfolgenAuch diese Prüfung betrifft Wahlregeln und mögliche Auswirkungen von Zählfehlern auf die Sitzverteilung.
Typische Fehler
FehlerOhne Auswirkungen auf die Mandatsverteilung wird jede Feststellung einer Rechtsverletzung ausgeschlossen.
RichtigBei Bundestagswahlen können Rechtsverletzungen einsprechender Personen oder Gruppen festgestellt werden, obwohl die Wahl gültig bleibt.
FehlerDie Prüfung einer Bundestagswahl wird unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht begonnen.
RichtigZuerst entscheidet der Bundestag; erst gegen dessen Entscheidung kommt die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema