Definitionen
Wahlprüfungsgesetz
WahlPrüfG i.V.m. Art. 41 GG · Öffentliches RechtDas Wahlprüfungsgesetz (WahlPrüfG) ist das Bundesgesetz, das das Verfahren vor dem Bundestag zur Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag, von Rechtsverletzungen bei ihrer Vorbereitung oder Durchführung im Rahmen des Art. 41 GG sowie des Verlusts der Mitgliedschaft im Bundestag regelt. Es bestimmt insbesondere die Voraussetzungen eines Einspruchs, den Ablauf der Prüfung und die Folgen der Entscheidung des Bundestages. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Bei der Wahlprüfung geht die Entscheidung des Bundestages der Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht voraus.
- 1BundestagHier richtet sich das Prüfungsverfahren nach dem Wahlprüfungsgesetz.
- 2BundesverfassungsgerichtAuf Beschwerde wird die Entscheidung des Bundestages überprüft.
- 1Bundestag Hier richtet sich das Prüfungsverfahren nach dem Wahlprüfungsgesetz.
- 2Bundesverfassungsgericht Auf Beschwerde wird die Entscheidung des Bundestages überprüft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Nach der Bundestagswahl stellt die wahlberechtigte Lea fest, dass mehrere Stimmzettel in ihrem Wahllokal bei der Zählung übergangen wurden. Zehn Tage nach der Wahl 1reicht sie beim Bundestag einen unterschriebenen Brief ein, schildert diese Vorgänge und bittet um eine Überprüfung des Wahlergebnisses.
Trifft „Wahlprüfungsgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahren vor dem BundestagLea verlangt eine Prüfung durch den Bundestag.
- 2erfülltPrüfung der Bundestagswahl oder des MandatsverlustsGegenstand der Prüfung ist ein behaupteter Zählfehler bei der Bundestagswahl.
Die wahlberechtigte Lea reicht beim Bundesverfassungsgericht einen unterschriebenen Brief ein und 2bittet um Überprüfung einer Entscheidung des Bundestages zur Stimmenzählung bei der Bundestagswahl. Der Bundestag hatte ihren Einwand zurückgewiesen; diese Entscheidung wurde ihr zwei Wochen zuvor zugestellt. Im Brief erläutert sie im Einzelnen, warum sie die Entscheidung für falsch hält.
Trifft „Wahlprüfungsgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVerfahren vor dem BundestagDas nun betriebene Verfahren findet vor dem Bundesverfassungsgericht statt und richtet sich nach dem BVerfGG.
- 2erfülltPrüfung der Bundestagswahl oder des MandatsverlustsAuch das gerichtliche Verfahren betrifft die Prüfung der Bundestagswahl.
Typische Fehler
FehlerAuch das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird nach den Verfahrensregeln des Wahlprüfungsgesetzes geprüft.
RichtigFür das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Verfahrensregeln des BVerfGG maßgeblich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema