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Wahlprüfungsgesetz

WahlPrüfG i.V.m. Art. 41 GG · Öffentliches Recht

Das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrüfG) ist das Bundesgesetz, das das Verfahren vor dem Bundestag zur Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag, von Rechtsverletzungen bei ihrer Vorbereitung oder Durchführung im Rahmen des Art. 41 GG sowie des Verlusts der Mitgliedschaft im Bundestag regelt. Es bestimmt insbesondere die Voraussetzungen eines Einspruchs, den Ablauf der Prüfung und die Folgen der Entscheidung des Bundestages. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Merksatz

Bei der Wahlprüfung geht die Entscheidung des Bundestages der Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht voraus.

Welche Stufe regelt das Wahlprüfungsgesetz?Die erste Stufe richtet sich nach dem Wahlprüfungsgesetz. Die zweite Stufe setzt eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundestages voraus.
  1. 1
    Bundestag
    Hier richtet sich das Prüfungsverfahren nach dem Wahlprüfungsgesetz.
  2. 2
    Bundesverfassungsgericht
    Auf Beschwerde wird die Entscheidung des Bundestages überprüft.
  1. 1
    Bundestag Hier richtet sich das Prüfungsverfahren nach dem Wahlprüfungsgesetz.
  2. 2
    Bundesverfassungsgericht Auf Beschwerde wird die Entscheidung des Bundestages überprüft.
Wahlprüfungsgesetz

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Nach der Bundestagswahl stellt die wahlberechtigte Lea fest, dass mehrere Stimmzettel in ihrem Wahllokal bei der Zählung übergangen wurden. Zehn Tage nach der Wahl 1reicht sie beim Bundestag einen unterschriebenen Brief ein, schildert diese Vorgänge und bittet um eine Überprüfung des Wahlergebnisses.

Trifft „Wahlprüfungsgesetz“ hier zu?

„Wahlprüfungsgesetz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfahren vor dem Bundestag
    Lea verlangt eine Prüfung durch den Bundestag.
    erfüllt
  2. 2
    Prüfung der Bundestagswahl oder des Mandatsverlusts
    Gegenstand der Prüfung ist ein behaupteter Zählfehler bei der Bundestagswahl.
    erfüllt
BFall B

Die wahlberechtigte Lea reicht beim Bundesverfassungsgericht einen unterschriebenen Brief ein und 2bittet um Überprüfung einer Entscheidung des Bundestages zur Stimmenzählung bei der Bundestagswahl. Der Bundestag hatte ihren Einwand zurückgewiesen; diese Entscheidung wurde ihr zwei Wochen zuvor zugestellt. Im Brief erläutert sie im Einzelnen, warum sie die Entscheidung für falsch hält.

Trifft „Wahlprüfungsgesetz“ hier zu?

„Wahlprüfungsgesetz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfahren vor dem Bundestag

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verfahren vor dem Bundestag
    Das nun betriebene Verfahren findet vor dem Bundesverfassungsgericht statt und richtet sich nach dem BVerfGG.
    fehlt
  2. 2
    Prüfung der Bundestagswahl oder des Mandatsverlusts
    Auch das gerichtliche Verfahren betrifft die Prüfung der Bundestagswahl.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird nach den Verfahrensregeln des Wahlprüfungsgesetzes geprüft.

RichtigFür das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Verfahrensregeln des BVerfGG maßgeblich.

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