Definitionen
Ein Wahlfehler ist ein Verstoß gegen die für die Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl maßgeblichen Rechtsvorschriften (Wahlrechtsgrundsätze, Wahlgesetze, Wahlordnungen). Ob der Verstoß die Sitzverteilung beeinflussen kann, betrifft seine Mandatsrelevanz und ist keine Voraussetzung des Wahlfehlers. Er kann im Wege des Wahlprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.
Nicht jeder Wahlfehler kann die Sitzverteilung beeinflussen.
- 1WahlfehlerWurde gegen Regeln für die Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung verstoßen?
- 2MandatsrelevanzKann der festgestellte Fehler die Sitzverteilung beeinflussen?
- 1Wahlfehler Wurde gegen Regeln für die Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung verstoßen?
- 2Mandatsrelevanz Kann der festgestellte Fehler die Sitzverteilung beeinflussen?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einer Bundestagswahl öffnet der Wahlvorstand das Wahllokal erst um 9 Uhr, weil er den Beginn falsch im Kalender notiert hat. Mehrere Wahlberechtigte warten seit 8 Uhr vor verschlossener Tür und gehen wieder, ohne abzustimmen.
Trifft „Wahlfehler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerstoßDie vorgeschriebene Öffnung um 8 Uhr wird nicht eingehalten.
- 2erfülltWahlbezogene RechtsvorschriftenDie vorgeschriebene Wahlzeit regelt die Durchführung der Bundestagswahl.
2Bei einer Bundestagswahl öffnet der Wahlvorstand das Wahllokal um 8 Uhr und hält es bis 18 Uhr geöffnet. Eine Wahlberechtigte kommt um 8 Uhr und kann sofort ihre Stimme abgeben.
Trifft „Wahlfehler“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltVerstoßDie vorgeschriebene Wahlzeit wird eingehalten.
- 2erfülltWahlbezogene RechtsvorschriftenDie Öffnungszeiten unterliegen den Regeln zur Durchführung der Bundestagswahl.
Typische Fehler
FehlerEs werden nur Vorgänge am Wahltag auf Rechtsverstöße untersucht.
RichtigAuch Rechtsverstöße bei der Wahlvorbereitung können Wahlfehler sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema