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Wahlfehler

Art. 41 GG; §§ 1 ff. WahlPrüfG · Öffentliches Recht

Ein Wahlfehler ist ein Verstoß gegen die für die Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl maßgeblichen Rechtsvorschriften (Wahlrechtsgrundsätze, Wahlgesetze, Wahlordnungen). Ob der Verstoß die Sitzverteilung beeinflussen kann, betrifft seine Mandatsrelevanz und ist keine Voraussetzung des Wahlfehlers. Er kann im Wege des Wahlprüfungsverfahrens geltend gemacht werden.

Merksatz

Nicht jeder Wahlfehler kann die Sitzverteilung beeinflussen.

Was wird vor der Mandatsrelevanz geprüft?Gezeigt sind die ersten beiden inhaltlichen Schritte zur Wahlgültigkeit; die Rechtsfolgen werden anschließend gesondert geprüft.
  1. 1
    Wahlfehler
    Wurde gegen Regeln für die Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung verstoßen?
  2. 2
    Mandatsrelevanz
    Kann der festgestellte Fehler die Sitzverteilung beeinflussen?
  1. 1
    Wahlfehler Wurde gegen Regeln für die Wahlvorbereitung oder Wahldurchführung verstoßen?
  2. 2
    Mandatsrelevanz Kann der festgestellte Fehler die Sitzverteilung beeinflussen?
Wahlfehler

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei einer Bundestagswahl öffnet der Wahlvorstand das Wahllokal erst um 9 Uhr, weil er den Beginn falsch im Kalender notiert hat. Mehrere Wahlberechtigte warten seit 8 Uhr vor verschlossener Tür und gehen wieder, ohne abzustimmen.

Trifft „Wahlfehler“ hier zu?

„Wahlfehler“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verstoß
    Die vorgeschriebene Öffnung um 8 Uhr wird nicht eingehalten.
    erfüllt
  2. 2
    Wahlbezogene Rechtsvorschriften
    Die vorgeschriebene Wahlzeit regelt die Durchführung der Bundestagswahl.
    erfüllt
BFall B

2Bei einer Bundestagswahl öffnet der Wahlvorstand das Wahllokal um 8 Uhr und hält es bis 18 Uhr geöffnet. Eine Wahlberechtigte kommt um 8 Uhr und kann sofort ihre Stimme abgeben.

Trifft „Wahlfehler“ hier zu?

„Wahlfehler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verstoß

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verstoß
    Die vorgeschriebene Wahlzeit wird eingehalten.
    fehlt
  2. 2
    Wahlbezogene Rechtsvorschriften
    Die Öffnungszeiten unterliegen den Regeln zur Durchführung der Bundestagswahl.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs werden nur Vorgänge am Wahltag auf Rechtsverstöße untersucht.

RichtigAuch Rechtsverstöße bei der Wahlvorbereitung können Wahlfehler sein.

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