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Vorlagegegenstand (formelles Gesetz)

Art. 100 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Vorlagegegenstand im Rahmen der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist ein formelles Gesetz, d.h. eine Rechtsnorm, die im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren von Bund oder Land erlassen wurde; nicht erfasst sind Rechtsverordnungen, Satzungen oder sonstiges untergesetzliches Recht. Für die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht muss das Gesetz entweder nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen worden sein oder, bei einem Erlass vor diesem Zeitpunkt, vom nachkonstitutionellen Gesetzgeber in seinen Willen aufgenommen worden sein.

Merksatz

Bei vorkonstitutionellen Gesetzen kommt es auf ihre Aufnahme in den Willen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers an.

Wann wird ein älteres Gesetz vorlagefähig?Gezeigt ist der Weg eines vor dem Grundgesetz erlassenen Parlamentsgesetzes. Entscheidend ist seine spätere Übernahme durch den Gesetzgeber.
  1. Vorher
    Erlass des älteren Gesetzes
    Das Parlament erlässt das Gesetz, bevor das Grundgesetz in Kraft tritt.
  2. Inkrafttreten
    Grundgesetz tritt in Kraft
    Dieser Zeitpunkt trennt vorkonstitutionelle von nachkonstitutionellen Gesetzen.
  3. Später
    Gesetzgeber übernimmt das Gesetz
    Der nachkonstitutionelle Gesetzgeber nimmt das ältere Gesetz in seinen Willen auf; damit wird es vorlagefähig.
  1. Erlass des älteren Gesetzes Das Parlament erlässt das Gesetz, bevor das Grundgesetz in Kraft tritt.
  2. Grundgesetz tritt in Kraft Dieser Zeitpunkt trennt vorkonstitutionelle von nachkonstitutionellen Gesetzen.
  3. Gesetzgeber übernimmt das Gesetz Der nachkonstitutionelle Gesetzgeber nimmt das ältere Gesetz in seinen Willen auf; damit wird es vorlagefähig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Landtag beschließt 2022 im vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren ein Gesetz über einen staatlichen Zuschuss; anschließend wird es ordnungsgemäß verkündet. Eine Frau klagt auf den Zuschuss, dessen Voraussetzungen das Gesetz festlegt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die für ihren Anspruch entscheidende Regel gegen das Grundgesetz verstößt.

Trifft „Vorlagegegenstand (formelles Gesetz)“ hier zu?

„Vorlagegegenstand (formelles Gesetz)“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Parlamentarisch erlassene Rechtsnorm des Bundes oder eines Landes
    Die Regel über den Zuschuss wurde vom Landesparlament als Gesetz erlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Nachkonstitutioneller Erlass oder Aufnahme durch den nachkonstitutionellen Gesetzgeber
    Das Gesetz wurde nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen.
    erfüllt
BFall B

1Ein Landtag beschließt 1948 im vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren ein Gesetz über einen staatlichen Zuschuss; anschließend wird es ordnungsgemäß verkündet. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich kein zuständiger Gesetzgeber mit diesem Gesetz befasst. Eine Frau klagt auf den Zuschuss, dessen Voraussetzungen das Gesetz festlegt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die für ihren Anspruch entscheidende Regel gegen das Grundgesetz verstößt.

Trifft „Vorlagegegenstand (formelles Gesetz)“ hier zu?

„Vorlagegegenstand (formelles Gesetz)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachkonstitutioneller Erlass oder Aufnahme durch den nachkonstitutionellen Gesetzgeber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Parlamentarisch erlassene Rechtsnorm des Bundes oder eines Landes
    Auch das ältere Gesetz wurde vom Landesparlament als Gesetz erlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Nachkonstitutioneller Erlass oder Aufnahme durch den nachkonstitutionellen Gesetzgeber
    Das Gesetz stammt aus der Zeit vor dem Grundgesetz und wurde von keinem nachkonstitutionellen Gesetzgeber in seinen Willen aufgenommen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch Rechtsverordnungen oder Satzungen werden als taugliche Gegenstände der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG behandelt.

RichtigDie allgemeine Verbindlichkeit einer Regel genügt nicht; untergesetzliche Normen scheiden als Vorlagegegenstände aus.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem vorkonstitutionellen Parlamentsgesetz wird allein wegen seiner parlamentarischen Herkunft eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht für möglich gehalten.

RichtigZusätzlich ist zu prüfen, ob der nachkonstitutionelle Gesetzgeber das ältere Gesetz in seinen Willen aufgenommen hat.

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