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Vorläufige Festnahme

§ 127 StPO · Strafrecht

Die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO erlaubt eine kurzfristige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Strafverfolgung. § 127 Abs. 1 StPO gewährt jedermann das Recht zur vorläufigen Festnahme einer Person, die auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird, wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann; nach § 127 Abs. 2 StPO dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug auch festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls vorliegen. Die Festnahme ist als Rechtfertigungsgrund anerkannt und schließt insbesondere die Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) aus, sofern die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Merksatz

Auch bei bestehendem Festnahmegrund begrenzt die Verhältnismäßigkeit das zulässige Vorgehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Kunde sieht, wie ein Mann eine Packung Kaugummi in seiner Jacke versteckt und den Laden verlässt, ohne zu bezahlen. Als der Kunde ihn anspricht, rennt der Mann davon; der Kunde folgt ihm sofort und holt ihn ein. Zur Übergabe an die bereits gerufene Polizei hält der Kunde ihn für wenige Minuten so am Arm fest, dass er nicht weggehen kann. Der Mann versucht weiterzulaufen, wehrt sich aber nicht körperlich; der Griff tut nicht weh und verursacht keine Verletzungen.

Trifft „Vorläufige Festnahme“ hier zu?

„Vorläufige Festnahme“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kurzfristige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Strafverfolgung
    Die Bewegungsfreiheit wird kurzzeitig aufgehoben, um den Mann der Polizei zu übergeben.
    erfüllt
  2. 2
    Festnahmebefugnis nach Absatz 1 oder Absatz 2
    Der Kunde verfolgt den unmittelbar beobachteten Dieb sofort und darf ihn wegen dessen Flucht festhalten.
    erfüllt
  3. 3
    Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
    Das kurze, schonende Festhalten verhindert die weitere Flucht und ermöglicht die Übergabe an die Polizei.
    erfüllt
BFall B

2Ein Kunde sieht, wie ein Mann eine Packung Kaugummi in seiner Jacke versteckt und den Laden verlässt, ohne zu bezahlen. Als der Kunde ihn anspricht, rennt der Mann davon; der Kunde folgt ihm sofort und holt ihn ein. 1Zur Übergabe an die bereits gerufene Polizei hält der Kunde ihn für wenige Minuten in einem Würgegriff fest, bei dem der Mann kaum Luft bekommt. Der Mann ist unbewaffnet und wehrt sich nicht körperlich; der kräftigere Kunde könnte ihn ohne Schwierigkeiten am Arm festhalten.

Trifft „Vorläufige Festnahme“ hier zu?

„Vorläufige Festnahme“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kurzfristige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Strafverfolgung
    Der Kunde entzieht dem Mann kurzzeitig die Bewegungsfreiheit, um ihn der Polizei zu übergeben.
    erfüllt
  2. 2
    Festnahmebefugnis nach Absatz 1 oder Absatz 2
    Die unmittelbar beobachtete Tat, die sofortige Verfolgung und die Flucht begründen grundsätzlich eine Festnahmebefugnis des Kunden.
    erfüllt
  3. 3
    Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
    Der gefährliche Würgegriff ist angesichts der verfügbaren schonenden Alternative und des geringen Tatgewichts unverhältnismäßig.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie zusätzliche Festnahmebefugnis bei Gefahr im Verzug und gegebenen Haftvoraussetzungen wird auch Privatpersonen zugeschrieben.

RichtigAuf § 127 Abs. 2 StPO können sich nur Staatsanwaltschaft und Polizei stützen.

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einem Antragsdelikt wird die Festnahme wegen eines noch fehlenden Strafantrags für unzulässig gehalten.

RichtigEin noch nicht gestellter Strafantrag steht der Festnahme nicht entgegen, wenn deren übrige Voraussetzungen vorliegen.

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