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Vorkaufsrecht der Miterben

§ 2034 BGB · Zivilrecht

Das Vorkaufsrecht der Miterben gewährt jedem Miterben das Recht, wenn ein anderer Miterbe einen Kaufvertrag über seinen Erbanteil mit einem Dritten geschlossen hat, durch Erklärung gegenüber dem verkaufenden Miterben einen Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen mit sich selbst als Käufer zustande zu bringen; nach Übertragung des Anteils auf den Käufer ist das Recht diesem gegenüber auszuüben. Die Ausübungsfrist beträgt zwei Monate ab Mitteilung des vollständigen Kaufvertragsinhalts; das Recht ist vererblich. Üben mehrere Miterben das Vorkaufsrecht aus, erwerben sie den Erbanteil gemeinschaftlich im Verhältnis ihrer eigenen Erbteile.

Merksatz

Die Berechtigten können den Kauf zu den ausgehandelten Bedingungen verlangen, nicht deren Neuverhandlung.

Wann muss das Recht ausgeübt werden?Die Zweimonatsfrist knüpft an die Mitteilung des vollständigen Kaufvertragsinhalts an. Für das genaue Fristende gelten die allgemeinen Fristregeln.
  1. Mitteilung
    Kaufvertrag mitgeteilt
    Der berechtigte Miterbe erhält die Mitteilung des vollständigen Kaufvertragsinhalts.
  2. Fristende
    Ausübung spätestens jetzt
    Bis zum Ablauf der Frist muss das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
  1. Kaufvertrag mitgeteilt Der berechtigte Miterbe erhält die Mitteilung des vollständigen Kaufvertragsinhalts.
  2. Ausübung spätestens jetzt Bis zum Ablauf der Frist muss das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
Zwei Monate

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna, Ben und Clara haben ihren Vater zu gleichen Teilen beerbt. Ben verkauft seinen gesamten Anteil am Nachlass für 60.000 Euro an David, der nicht zu den Erben gehört. Ben und David lassen den Kaufvertrag beim Notar beurkunden.

Trifft „Vorkaufsrecht der Miterben“ hier zu?

„Vorkaufsrecht der Miterben“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verkäufer ist ein Miterbe
    Ben ist neben Anna und Clara am selben Nachlass als Erbe beteiligt.
    erfüllt
  2. 2
    Kaufvertrag über den Erbanteil
    Gegenstand des Kaufs ist Bens Erbanteil und nicht ein einzelner Nachlassgegenstand.
    erfüllt
  3. 3
    Käufer ist ein Dritter
    David gehört nicht zum Kreis der Miterben.
    erfüllt
BFall B

1Anna, Ben und Clara haben ihren Vater zu gleichen Teilen beerbt. 2Ben verkauft seinen gesamten Anteil am Nachlass für 60.000 Euro an Clara. Ben und Clara lassen den Kaufvertrag beim Notar beurkunden.

Trifft „Vorkaufsrecht der Miterben“ hier zu?

„Vorkaufsrecht der Miterben“ trifft nicht zu.Es fehlt: Käufer ist ein Dritter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verkäufer ist ein Miterbe
    Ben ist neben Anna und Clara am selben Nachlass als Erbe beteiligt.
    erfüllt
  2. 2
    Kaufvertrag über den Erbanteil
    Der Kauf betrifft Bens gesamten Erbanteil.
    erfüllt
  3. 3
    Käufer ist ein Dritter
    Clara ist selbst Miterbin und deshalb keine Dritte.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas Recht wird auch beim Verkauf eines einzelnen Nachlassgegenstands angenommen.

RichtigErforderlich ist der Verkauf eines Erbanteils; der Verkauf eines einzelnen Nachlassgegenstands genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer ausübende Miterbe soll den Dritten im bereits bestehenden Kaufvertrag ersetzen.

RichtigBei Ausübung gegenüber dem verkaufenden Miterben entsteht ein eigener Kaufvertrag mit diesem.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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