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Vorabentscheidungsverfahren

Art. 267 AEUV · Öffentliches Recht

Das Vorabentscheidungsverfahren ist ein Zwischenverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, in dem nationale Gerichte diesem Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Handlungen der Unionsorgane vorlegen können bzw. – sofern es sich um ein letztinstanzliches Gericht handelt – vorlegen müssen, um eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Merksatz

Der EuGH beantwortet nur die unionsrechtliche Frage; den Rechtsstreit entscheidet das nationale Gericht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Ein Amtsgericht verhandelt über die Klage eines Fluggasts auf Entschädigung wegen eines verspäteten Flugs. 1Es setzt das Verfahren aus und bittet den EuGH, zu klären, 3wie ein Begriff der Fluggastrechte-Verordnung der Union auszulegen ist.

Trifft „Vorabentscheidungsverfahren“ hier zu?

„Vorabentscheidungsverfahren“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zwischenverfahren vor dem EuGH
    Das Verfahren vor dem EuGH ist in den laufenden Rechtsstreit eingeschoben.
    erfüllt
  2. 2
    Vorlage durch ein nationales Gericht
    Das Amtsgericht ist ein nationales Gericht.
    erfüllt
  3. 3
    Frage zu Auslegung oder Gültigkeit von Unionsrecht
    Gefragt wird nach der Auslegung einer Verordnung der Union.
    erfüllt
BFall B

2Ein Amtsgericht verhandelt über die Klage eines Fluggasts auf Entschädigung wegen eines verspäteten Flugs. 1Es setzt das Verfahren aus und bittet den EuGH, zu klären, wie eine Vorschrift des deutschen Luftverkehrsgesetzes auszulegen ist.

Trifft „Vorabentscheidungsverfahren“ hier zu?

„Vorabentscheidungsverfahren“ trifft nicht zu.Es fehlt: Frage zu Auslegung oder Gültigkeit von Unionsrecht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zwischenverfahren vor dem EuGH
    Das Gericht will ein Zwischenverfahren vor dem EuGH einleiten.
    erfüllt
  2. 2
    Vorlage durch ein nationales Gericht
    Das Amtsgericht ist ein nationales Gericht.
    erfüllt
  3. 3
    Frage zu Auslegung oder Gültigkeit von Unionsrecht
    Die Frage betrifft nur nationales Recht; dessen Auslegung ist nicht Aufgabe des EuGH.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, der EuGH entscheide im Vorabentscheidungsverfahren den Rechtsstreit oder erkläre nationales Recht für ungültig.

RichtigDer EuGH beantwortet nur Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Unionshandlungen; die Entscheidung des Falls bleibt beim nationalen Gericht.

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