Definitionen
Vorabentscheidungsverfahren
Art. 267 AEUV · Öffentliches RechtDas Vorabentscheidungsverfahren ist ein Zwischenverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, in dem nationale Gerichte diesem Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Handlungen der Unionsorgane vorlegen können bzw. – sofern es sich um ein letztinstanzliches Gericht handelt – vorlegen müssen, um eine einheitliche Anwendung des Unionsrechts in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der EuGH beantwortet nur die unionsrechtliche Frage; den Rechtsstreit entscheidet das nationale Gericht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Ein Amtsgericht verhandelt über die Klage eines Fluggasts auf Entschädigung wegen eines verspäteten Flugs. 1Es setzt das Verfahren aus und bittet den EuGH, zu klären, 3wie ein Begriff der Fluggastrechte-Verordnung der Union auszulegen ist.
Trifft „Vorabentscheidungsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwischenverfahren vor dem EuGHDas Verfahren vor dem EuGH ist in den laufenden Rechtsstreit eingeschoben.
- 2erfülltVorlage durch ein nationales GerichtDas Amtsgericht ist ein nationales Gericht.
- 3erfülltFrage zu Auslegung oder Gültigkeit von UnionsrechtGefragt wird nach der Auslegung einer Verordnung der Union.
2Ein Amtsgericht verhandelt über die Klage eines Fluggasts auf Entschädigung wegen eines verspäteten Flugs. 1Es setzt das Verfahren aus und bittet den EuGH, zu klären, wie eine Vorschrift des deutschen Luftverkehrsgesetzes auszulegen ist.
Trifft „Vorabentscheidungsverfahren“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZwischenverfahren vor dem EuGHDas Gericht will ein Zwischenverfahren vor dem EuGH einleiten.
- 2erfülltVorlage durch ein nationales GerichtDas Amtsgericht ist ein nationales Gericht.
- 3fehltFrage zu Auslegung oder Gültigkeit von UnionsrechtDie Frage betrifft nur nationales Recht; dessen Auslegung ist nicht Aufgabe des EuGH.
Typische Fehler
FehlerEs wird angenommen, der EuGH entscheide im Vorabentscheidungsverfahren den Rechtsstreit oder erkläre nationales Recht für ungültig.
RichtigDer EuGH beantwortet nur Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Unionshandlungen; die Entscheidung des Falls bleibt beim nationalen Gericht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata