Definitionen
Voraus
§ 1932 BGB · ZivilrechtDer Voraus ist das Recht des überlebenden Ehegatten, der neben Verwandten der ersten oder zweiten Ordnung oder neben Großeltern gesetzlicher Erbe ist, die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, sowie die Hochzeitsgeschenke zusätzlich zum Erbteil aus dem Nachlass zu beanspruchen. Neben Verwandten der ersten Ordnung besteht dieses Recht nur, soweit er die Gegenstände zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.
Ob Haushaltsbedarf erforderlich ist, hängt davon ab, welche Verwandten neben dem Ehegatten gesetzlich erben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara und ihr Mann nutzten in ihrer gemieteten Wohnung eine Waschmaschine, die allein ihrem Mann gehörte und nicht fest eingebaut war. Ihr Mann stirbt ohne Testament oder Erbvertrag; seine einzigen Hinterbliebenen sind Mara und die erwachsene gemeinsame Tochter. Mara führt den bisherigen Haushalt allein weiter und benötigt die Waschmaschine für ihre normale Wäsche, weil sie keine andere besitzt.
Trifft „Voraus“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜberlebender EhegatteMara hat ihren Ehemann überlebt.
- 2erfülltGesetzliche ErbenstellungMangels abweichender Verfügung erbt Mara als Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge.
- 3erfülltMiterben erster oder zweiter Ordnung oder GroßelternDie gemeinsame Tochter ist als Abkömmling eine Miterbin erster Ordnung.
- 4erfülltHaushaltsgegenstand ohne Grundstückszubehör oder HochzeitsgeschenkDie Waschmaschine gehört zum Nachlass und zum ehelichen Haushalt, nicht zum Grundstückszubehör.
- 5erfülltBei Miterben erster Ordnung: Bedarf für angemessenen HaushaltMara benötigt die Waschmaschine für einen angemessenen Haushalt.
Mara und ihr Mann nutzten in ihrer gemieteten Wohnung eine Waschmaschine, die allein ihrem Mann gehörte und nicht fest eingebaut war. Ihr Mann stirbt ohne Testament oder Erbvertrag; seine einzigen Hinterbliebenen sind Mara und die erwachsene gemeinsame Tochter. Schon vor seinem Tod besaß Mara daneben eine eigene gleichwertige Waschmaschine, die sie nach seinem Tod allein nutzt und die für ihre gesamte Wäsche ausreicht. Mara möchte außerdem die bisher gemeinsam genutzte Waschmaschine behalten.
Trifft „Voraus“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜberlebender EhegatteMara hat ihren Ehemann überlebt.
- 2erfülltGesetzliche ErbenstellungMangels abweichender Verfügung erbt Mara als Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge.
- 3erfülltMiterben erster oder zweiter Ordnung oder GroßelternDie gemeinsame Tochter ist als Abkömmling eine Miterbin erster Ordnung.
- 4erfülltHaushaltsgegenstand ohne Grundstückszubehör oder HochzeitsgeschenkDie Waschmaschine gehört zum Nachlass und zum ehelichen Haushalt, nicht zum Grundstückszubehör.
- 5fehltBei Miterben erster Ordnung: Bedarf für angemessenen HaushaltWegen ihrer eigenen ausreichenden Waschmaschine benötigt Mara die zusätzliche Maschine nicht für einen angemessenen Haushalt.
Typische Fehler
FehlerDer gesetzliche Voraus wird auch einem Ehegatten zugesprochen, der ausschließlich aufgrund eines Testaments erbt.
RichtigDer gesetzliche Voraus setzt die gesetzliche Erbenstellung des Ehegatten voraus.
FehlerDer Wert der erhaltenen Gegenstände wird vom Erbteil des Ehegatten abgezogen.
RichtigDie vom Voraus erfassten Gegenstände stehen dem Ehegatten zusätzlich zu seinem Erbteil zu.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema