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Verwender

§ 305 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Verwender ist die Vertragspartei, die Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Abschluss eines Vertrages stellt, das heißt sie der anderen Vertragspartei auf eigene Initiative einseitig zur Einbeziehung in den Vertrag vorgibt.

Merksatz

Nicht die Rolle als Käufer oder Verkäufer entscheidet, sondern die Initiative für die Vertragsbedingungen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Klara kauft einen Gebrauchtwagen von Jonas. Sie bringt ein von einem Automobilclub für viele Autokäufe erstelltes Formular mit und verlangt, dass dessen Vertragsregeln unverändert verwendet werden. Jonas liest das Formular und beide unterschreiben es.

Trifft „Verwender“ hier zu?

„Verwender“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragsparteistellung
    Klara ist als Käuferin Partei des Kaufvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss
    Die für zahlreiche Verträge vorformulierten Regeln werden ohne individuelles Aushandeln beim Vertragsschluss verwendet.
    erfüllt
  3. 3
    Einseitige Vorgabe auf eigene Initiative
    Klara bringt das Formular selbst ein und verlangt seine Verwendung.
    erfüllt
BFall B

1Klara kauft einen Gebrauchtwagen von Jonas. 2Jonas bringt ein von einem Automobilclub für viele Autokäufe erstelltes Formular mit und verlangt, dass dessen Vertragsregeln unverändert verwendet werden. Klara liest das Formular und beide unterschreiben es.

Trifft „Verwender“ hier zu?

„Verwender“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einseitige Vorgabe auf eigene Initiative

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragsparteistellung
    Klara ist als Käuferin Partei des Kaufvertrags.
    erfüllt
  2. 2
    Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss
    Auch hier werden für zahlreiche Verträge vorformulierte Regeln ohne individuelles Aushandeln beim Vertragsschluss verwendet.
    erfüllt
  3. 3
    Einseitige Vorgabe auf eigene Initiative
    Nicht Klara, sondern Jonas verlangt die Verwendung des Formulars; Klaras Einverständnis macht sie nicht zur Verwenderin.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAls Verwender wird der Verfasser des Formulars angesehen.

RichtigEntscheidend ist, welche Vertragspartei die Verwendung vorgibt; auch ein fremdes Muster kann von ihr gestellt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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