Definitionen
Verweisung
§ 281 ZPO; § 17a Abs. 2 GVG · ZivilrechtEine Verweisung ist die durch gerichtlichen Beschluss angeordnete Abgabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht zur weiteren Verhandlung und Entscheidung.
Eine Verweisung verlagert den Rechtsstreit, statt ihn durch eine Sachentscheidung zu beenden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Vermieterin verlangt von ihrem Mieter ausstehende Miete für dessen Wohnung und erhebt dafür Klage beim Landgericht. Nach Anhörung beider Seiten 1ordnet das Landgericht auf Antrag der Vermieterin durch Beschluss an, 3dass das Amtsgericht am Ort der Wohnung den Prozess weiterführt. Es schickt die vollständigen Prozessakten dorthin; 2über die Klage soll nun ausschließlich das Amtsgericht entscheiden.
Trifft „Verweisung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtlicher BeschlussDas Landgericht trifft seine Entscheidung in Beschlussform.
- 2erfülltAbgabe des RechtsstreitsDer Prozess soll beim Amtsgericht weitergeführt und entschieden werden.
- 3erfülltAnderes Gericht als EmpfängerDas Amtsgericht ist ein anderes Gericht als das bisher befasste Landgericht.
Beim Landgericht läuft ein Zahlungsprozess zwischen zwei Unternehmen. Eine weit entfernt wohnende Zeugin kann wegen einer schweren Erkrankung weder zum Landgericht reisen noch per Video aussagen. 1Das Landgericht ordnet durch Beschluss an, 3die Zeugin durch das Amtsgericht an ihrem Wohnort befragen zu lassen, und übersendet ihm dafür die Prozessakten. Über die Klage soll anschließend weiterhin das Landgericht entscheiden.
Trifft „Verweisung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtlicher BeschlussDie Befragung durch das andere Gericht wird durch einen gerichtlichen Beschluss angeordnet.
- 2fehltAbgabe des RechtsstreitsNur die Zeugenbefragung wird einem anderen Gericht übertragen; der Rechtsstreit bleibt beim Landgericht.
- 3erfülltAnderes Gericht als EmpfängerDas Amtsgericht erhält die Akten als ein vom Landgericht verschiedenes Gericht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema