Definitionen
Vertragsverletzung
Art. 258 AEUV · Öffentliches RechtEine Vertragsverletzung i.S.d. Art. 258 AEUV liegt vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus dem Unionsrecht verstößt, insbesondere durch Nichtdurchführung, fehlerhafte Umsetzung oder Anwendung von Unionsrecht sowie durch unionsrechtswidriges Verhalten staatlicher Organe, das dem Mitgliedstaat zurechenbar ist.
Dem Mitgliedstaat wird das unionsrechtswidrige Verhalten aller seiner staatlichen Stellen zugerechnet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zu einem bestimmten Datum Vorschriften zum Schutz von Trinkwasser zu erlassen. Ein Mitgliedstaat lässt die Frist verstreichen, ohne entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Trifft „Vertragsverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMitgliedstaatDer Verstoß geht vom Mitgliedstaat aus.
- 2erfülltVerstoß gegen eine unionsrechtliche VerpflichtungDie Richtlinie wird nicht fristgerecht umgesetzt.
Eine Verordnung verbietet Unternehmen, bestimmte Chemikalien in Spielzeug zu verwenden. 2Ein privates Unternehmen verwendet sie trotzdem. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats entdeckt dies, verhängt sofort ein Bußgeld und lässt das Spielzeug vom Markt nehmen.
Trifft „Vertragsverletzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltMitgliedstaatGegen die Verordnung verstößt ein privates Unternehmen; die staatlichen Stellen schreiten ordnungsgemäß ein, sodass dem Mitgliedstaat nichts zuzurechnen ist.
- 2erfülltVerstoß gegen eine unionsrechtliche VerpflichtungDas Verhalten verstößt gegen die Vorgaben der Verordnung.
Typische Fehler
FehlerAls Vertragsverletzung wird nur ein Fehlverhalten des nationalen Gesetzgebers angesehen.
RichtigDem Mitgliedstaat wird auch unionsrechtswidriges Verhalten von Verwaltung, Gerichten und Ländern zugerechnet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema