Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vertragsverletzung

Art. 258 AEUV · Öffentliches Recht

Eine Vertragsverletzung i.S.d. Art. 258 AEUV liegt vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus dem Unionsrecht verstößt, insbesondere durch Nichtdurchführung, fehlerhafte Umsetzung oder Anwendung von Unionsrecht sowie durch unionsrechtswidriges Verhalten staatlicher Organe, das dem Mitgliedstaat zurechenbar ist.

Merksatz

Dem Mitgliedstaat wird das unionsrechtswidrige Verhalten aller seiner staatlichen Stellen zugerechnet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zu einem bestimmten Datum Vorschriften zum Schutz von Trinkwasser zu erlassen. Ein Mitgliedstaat lässt die Frist verstreichen, ohne entsprechende Vorschriften zu erlassen.

Trifft „Vertragsverletzung“ hier zu?

„Vertragsverletzung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitgliedstaat
    Der Verstoß geht vom Mitgliedstaat aus.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen eine unionsrechtliche Verpflichtung
    Die Richtlinie wird nicht fristgerecht umgesetzt.
    erfüllt
BFall B

Eine Verordnung verbietet Unternehmen, bestimmte Chemikalien in Spielzeug zu verwenden. 2Ein privates Unternehmen verwendet sie trotzdem. Die zuständige Behörde des Mitgliedstaats entdeckt dies, verhängt sofort ein Bußgeld und lässt das Spielzeug vom Markt nehmen.

Trifft „Vertragsverletzung“ hier zu?

„Vertragsverletzung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mitgliedstaat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mitgliedstaat
    Gegen die Verordnung verstößt ein privates Unternehmen; die staatlichen Stellen schreiten ordnungsgemäß ein, sodass dem Mitgliedstaat nichts zuzurechnen ist.
    fehlt
  2. 2
    Verstoß gegen eine unionsrechtliche Verpflichtung
    Das Verhalten verstößt gegen die Vorgaben der Verordnung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAls Vertragsverletzung wird nur ein Fehlverhalten des nationalen Gesetzgebers angesehen.

RichtigDem Mitgliedstaat wird auch unionsrechtswidriges Verhalten von Verwaltung, Gerichten und Ländern zugerechnet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.