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Versprechen

§ 331 StGB · Strafrecht

Ein Versprechen ist die ausdrückliche oder schlüssige Zusage einer künftigen Vorteilszuwendung. Eine Annahme durch den Empfänger ist für das Versprechen nicht erforderlich. Nimmt der Amtsträger die Zusage an, lässt er sich den Vorteil versprechen (§ 331 Abs. 1 StGB).

Merksatz

Entscheidend ist die Zusage eines künftigen Vorteils; eine Annahme durch den Empfänger ist nicht nötig.

Was trennt Versprechen und Anbieten?Beide sind einseitige Erklärungen des Gebers. Das Versprechen betrifft einen künftigen, das Anbieten einen sofortigen Vorteil.
Versprechen
Anbieten
Zeitpunkt der Zuwendung
Der Vorteil soll künftig gewährt werden.
Der Vorteil soll sofort gewährt werden.
Annahme nötig?
Nein, die Zusage genügt.
Nein, die Erklärung genügt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Unternehmerin sagt zu einem Sachbearbeiter des städtischen Bauamts: „Für deine Arbeit an meinen Bauanträgen zahle ich dir nächsten Monat privat 500 Euro.“ Der Sachbearbeiter antwortet: „Einverstanden.“ Die Stadt hat die Zahlung nicht erlaubt.

Trifft „Versprechen“ hier zu?

„Versprechen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche oder schlüssige Zusage
    Die Unternehmerin sagt die Zahlung ausdrücklich zu.
    erfüllt
  2. 2
    Künftige Vorteilszuwendung
    Der Sachbearbeiter soll das Geld erst im nächsten Monat erhalten.
    erfüllt
BFall B

Eine Unternehmerin legt einem Sachbearbeiter des städtischen Bauamts 500 Euro auf den Tisch und sagt: „Für deine Arbeit an meinen Bauanträgen 1kannst du das Geld sofort mitnehmen.“ Weitere Zahlungen kündigt sie nicht an. Die Stadt hat die Zahlung nicht erlaubt.

Trifft „Versprechen“ hier zu?

„Versprechen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Künftige Vorteilszuwendung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ausdrückliche oder schlüssige Zusage
    Die Unternehmerin erklärt ausdrücklich, dass der Sachbearbeiter das Geld erhalten soll.
    erfüllt
  2. 2
    Künftige Vorteilszuwendung
    Das Geld soll sofort übergeben werden; eine künftige Zuwendung wird nicht zugesagt, sodass ein Anbieten vorliegt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Versprechen wird erst angenommen, wenn der Amtsträger der Zusage zustimmt.

RichtigFür das Versprechen genügt die Zusage; erst die Annahme durch den Amtsträger ist ein Sichversprechenlassen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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