Definitionen
Versetzen in eine hilflose Lage
§ 221 StGB · StrafrechtVersetzen in eine hilflose Lage bedeutet, dass der Täter eine Lage herbeiführt oder wesentlich verschärft, in der das Opfer sich nicht selbst vor Gefahren für Leben oder Gesundheit schützen kann und rechtzeitige Hilfe Dritter nicht erreichbar ist. Nach herrschender Meinung kann dies durch aktives Tun oder bei bestehender Garantenpflicht durch Unterlassen geschehen.
Die Unfähigkeit zum Selbstschutz genügt nicht, solange rechtzeitige Hilfe anderer erreichbar ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul stößt den Nichtschwimmer Max vom Steg in einen tiefen See. Max kann sich nirgends festhalten und sich nicht über Wasser halten. Paul kann selbst nicht schwimmen, hat keine Hilfsmittel bei sich und ist mit Max allein an dem abgelegenen See.
Trifft „Versetzen in eine hilflose Lage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerursachung oder wesentliche Verschärfung der LagePaul verursacht, dass Max in das tiefe Wasser gerät.
- 2erfülltUnfähigkeit zum SelbstschutzMax kann sich nicht aus eigener Kraft vor dem Ertrinken schützen.
- 3erfülltKeine rechtzeitige Hilfe DritterWeder Paul noch eine andere Person kann Max rechtzeitig helfen.
- 4erfülltAktives Tun oder Unterlassen bei GarantenpflichtDas Stoßen ist aktives Tun und setzt keine Garantenpflicht voraus.
Paul stößt den Nichtschwimmer Max vom Steg in einen tiefen See. Max kann sich nirgends festhalten und sich nicht über Wasser halten. Die Rettungsschwimmerin Lea schwimmt bereits direkt neben Max, hält seinen Kopf sofort über Wasser und bringt ihn an Land.
Trifft „Versetzen in eine hilflose Lage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerursachung oder wesentliche Verschärfung der LagePaul verursacht, dass Max in das tiefe Wasser gerät.
- 2erfülltUnfähigkeit zum SelbstschutzMax kann sich ohne fremde Unterstützung nicht vor dem Ertrinken schützen.
- 3fehltKeine rechtzeitige Hilfe DritterLea steht unmittelbar zur Hilfe bereit und unterstützt Max sofort.
- 4erfülltAktives Tun oder Unterlassen bei GarantenpflichtPaul handelt aktiv; eine Garantenpflicht ist dafür nicht erforderlich.
Typische Fehler
FehlerSchon das Herbeiführen einer hilflosen Lage wird als vollendete Aussetzung gewertet.
RichtigZur Vollendung muss zusätzlich eine dadurch verursachte konkrete Todesgefahr oder Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung eintreten.
FehlerDie besondere Beistandspflicht der zweiten Tatvariante wird auch beim aktiven Versetzen verlangt.
RichtigBeim aktiven Versetzen ist keine Garantenpflicht erforderlich; diese wird für eine Begehung durch Unterlassen benötigt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema