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Versetzen in eine hilflose Lage

§ 221 StGB · Strafrecht

Versetzen in eine hilflose Lage bedeutet, dass der Täter eine Lage herbeiführt oder wesentlich verschärft, in der das Opfer sich nicht selbst vor Gefahren für Leben oder Gesundheit schützen kann und rechtzeitige Hilfe Dritter nicht erreichbar ist. Nach herrschender Meinung kann dies durch aktives Tun oder bei bestehender Garantenpflicht durch Unterlassen geschehen.

Merksatz

Die Unfähigkeit zum Selbstschutz genügt nicht, solange rechtzeitige Hilfe anderer erreichbar ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul stößt den Nichtschwimmer Max vom Steg in einen tiefen See. Max kann sich nirgends festhalten und sich nicht über Wasser halten. Paul kann selbst nicht schwimmen, hat keine Hilfsmittel bei sich und ist mit Max allein an dem abgelegenen See.

Trifft „Versetzen in eine hilflose Lage“ hier zu?

„Versetzen in eine hilflose Lage“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verursachung oder wesentliche Verschärfung der Lage
    Paul verursacht, dass Max in das tiefe Wasser gerät.
    erfüllt
  2. 2
    Unfähigkeit zum Selbstschutz
    Max kann sich nicht aus eigener Kraft vor dem Ertrinken schützen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine rechtzeitige Hilfe Dritter
    Weder Paul noch eine andere Person kann Max rechtzeitig helfen.
    erfüllt
  4. 4
    Aktives Tun oder Unterlassen bei Garantenpflicht
    Das Stoßen ist aktives Tun und setzt keine Garantenpflicht voraus.
    erfüllt
BFall B

Paul stößt den Nichtschwimmer Max vom Steg in einen tiefen See. Max kann sich nirgends festhalten und sich nicht über Wasser halten. Die Rettungsschwimmerin Lea schwimmt bereits direkt neben Max, hält seinen Kopf sofort über Wasser und bringt ihn an Land.

Trifft „Versetzen in eine hilflose Lage“ hier zu?

„Versetzen in eine hilflose Lage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine rechtzeitige Hilfe Dritter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verursachung oder wesentliche Verschärfung der Lage
    Paul verursacht, dass Max in das tiefe Wasser gerät.
    erfüllt
  2. 2
    Unfähigkeit zum Selbstschutz
    Max kann sich ohne fremde Unterstützung nicht vor dem Ertrinken schützen.
    erfüllt
  3. 3
    Keine rechtzeitige Hilfe Dritter
    Lea steht unmittelbar zur Hilfe bereit und unterstützt Max sofort.
    fehlt
  4. 4
    Aktives Tun oder Unterlassen bei Garantenpflicht
    Paul handelt aktiv; eine Garantenpflicht ist dafür nicht erforderlich.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon das Herbeiführen einer hilflosen Lage wird als vollendete Aussetzung gewertet.

RichtigZur Vollendung muss zusätzlich eine dadurch verursachte konkrete Todesgefahr oder Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung eintreten.

Verwechslung

FehlerDie besondere Beistandspflicht der zweiten Tatvariante wird auch beim aktiven Versetzen verlangt.

RichtigBeim aktiven Versetzen ist keine Garantenpflicht erforderlich; diese wird für eine Begehung durch Unterlassen benötigt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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