Definitionen
Versendungskauf
§ 447 BGB · ZivilrechtBeim Versendungskauf veranlasst der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Versendung der Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, wobei die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache gemäß § 447 BGB bereits mit der Übergabe an die Transportperson auf den Käufer übergeht. Beim Verbrauchsgüterkauf setzt dieser Gefahrübergang voraus, dass der Käufer die Transportperson selbst beauftragt und der Unternehmer sie ihm nicht zuvor benannt hat.
Wer den Versand organisiert, muss nicht das zufällige Transportrisiko tragen.
- Vor der ÜbergabeVersand organisierenDer Verkäufer organisiert den Versand auf Wunsch des Käufers.
- ÜbergabeGefahr geht überMit der Übergabe an die Transportperson geht die Gefahr grundsätzlich auf den Käufer über.
- TransportZufälliger TransportschadenZufälliger Verlust oder zufällige Beschädigung trifft grundsätzlich den Käufer.
- Versand organisieren Der Verkäufer organisiert den Versand auf Wunsch des Käufers.
- Gefahr geht über Mit der Übergabe an die Transportperson geht die Gefahr grundsätzlich auf den Käufer über.
- Zufälliger Transportschaden Zufälliger Verlust oder zufällige Beschädigung trifft grundsätzlich den Käufer.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea verkauft Tom privat eine gebrauchte Lampe. Tom bittet Lea, die Lampe an seine Wohnung in Dresden zu schicken. Beide vereinbaren, dass Lea die Lampe nur an ihrem Wohnort Köln zum Versand bereitstellen und dort einem Paketdienst übergeben muss. Lea beauftragt einen Paketdienst und übergibt ihm in Köln die Lampe für den Versand.
Trifft „Versendungskauf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVeranlassung der Versendung durch den VerkäuferLea organisiert als Verkäuferin den Transport der verkauften Lampe.
- 2erfülltVerlangen des KäufersDer Versand erfolgt auf Wunsch des Käufers Tom.
- 3erfülltVersandziel außerhalb des ErfüllungsortsLeas Leistungshandlung ist in Köln geschuldet, während die Lampe nach Dresden geschickt werden soll.
Lea verkauft Tom privat eine gebrauchte Lampe. 2Tom bittet Lea, die Lampe an seine Wohnung in Dresden zu schicken. Beide vereinbaren ausdrücklich, dass Lea die Lampe bis in Toms Wohnung in Dresden bringen und sie ihm dort übergeben lassen muss. 1Lea beauftragt einen Paketdienst und übergibt ihm in Köln die Lampe für den Versand.
Trifft „Versendungskauf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVeranlassung der Versendung durch den VerkäuferLea organisiert als Verkäuferin den Transport der verkauften Lampe.
- 2erfülltVerlangen des KäufersDer Versand erfolgt auf Wunsch des Käufers Tom.
- 3fehltVersandziel außerhalb des ErfüllungsortsWegen der ausdrücklich vereinbarten Bringschuld liegt der Erfüllungsort ebenso wie das Versandziel in Toms Wohnung.
Typische Fehler
FehlerJede Versendung an die Käuferadresse wird ohne Prüfung des Erfüllungsorts als Versendungskauf behandelt.
RichtigDas Versandziel muss vom Ort der geschuldeten Leistungshandlung abweichen; bei einer Bringschuld genügt die Einschaltung eines Paketdienstes nicht.
FehlerAuch beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer soll die Transportgefahr stets mit der Übergabe an den Paketdienst übergehen.
RichtigBeim Verbrauchsgüterkauf muss der Käufer den Transport selbst einer Person übertragen haben, die ihm der Unternehmer nicht vorher genannt hat.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema