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Verschuldensunabhängige Haftung

Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB · Strafrecht

Im Strafrecht ist eine verschuldensunabhängige Haftung im Sinne einer Bestrafung ohne persönliche Schuld des Täters durch das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (nulla poena sine culpa) ausgeschlossen. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit müssen nicht vom Vorsatz oder von der Fahrlässigkeit des Täters umfasst sein; sie lassen aber das Erfordernis einer im Übrigen schuldhaft begangenen Tat unberührt.

Merksatz

Objektive Strafbarkeitsbedingungen ersetzen nicht die persönliche Schuld für die Tat.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul zertrümmert absichtlich die Fensterscheibe eines fremden Autos. 2Eine erstmals und ohne Vorzeichen auftretende schwere krankhafte Psychose macht es ihm unmöglich, das Unrecht seines Handelns zu erkennen. 1Das Gericht kennt diesen Zustand und verhängt gegen Paul wegen der zerstörten Scheibe eine Geldstrafe.

Trifft „Verschuldensunabhängige Haftung“ hier zu?

„Verschuldensunabhängige Haftung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestrafung
    Mit der Geldstrafe wird eine Strafe für die Sachbeschädigung verhängt.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende persönliche Schuld des Täters
    Paul handelt wegen fehlender Einsichtsfähigkeit schuldunfähig, sodass die dennoch verhängte Strafe unzulässig ist.
    erfüllt
BFall B

Paul zertrümmert absichtlich die Fensterscheibe eines fremden Autos. Er ist psychisch gesund, weiß, dass er dies nicht darf, und kann sein Verhalten uneingeschränkt steuern. 1Das Gericht verhängt gegen Paul wegen der zerstörten Scheibe eine Geldstrafe.

Trifft „Verschuldensunabhängige Haftung“ hier zu?

„Verschuldensunabhängige Haftung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fehlende persönliche Schuld des Täters

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestrafung
    Mit der Geldstrafe wird eine Strafe für die Sachbeschädigung verhängt.
    erfüllt
  2. 2
    Fehlende persönliche Schuld des Täters
    Paul handelt bei vorhandener Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Bewusstsein des Unrechts und damit schuldhaft.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerObjektive Bedingungen der Strafbarkeit werden als Erlaubnis verstanden, auch einen ohne persönliche Schuld handelnden Täter zu bestrafen.

RichtigNur die objektive Bedingung muss nicht vom Verschulden umfasst sein; die Tat muss im Übrigen schuldhaft begangen worden sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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