Definitionen
Verschuldensvermutung
§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB · ZivilrechtDie Verschuldensvermutung ist eine gesetzliche Regelung, nach der das Verschulden des Schuldners vermutet wird und dieser sich durch den Nachweis fehlenden Vertretenmüssens entlasten muss; der Gläubiger ist damit von der Beweislast hinsichtlich des Verschuldens befreit.
Bleibt das Vertretenmüssen ungeklärt, geht dies zulasten des Schuldners.
- 1SchuldverhältnisZwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.
- 2PflichtverletzungDer Schuldner hat eine Pflicht aus diesem Verhältnis verletzt.
- 3VertretenmüssenDer Schuldner trägt die Beweislast für seine Entlastung.
- 4Schaden und ZurechnungDie Pflichtverletzung hat beim Gläubiger einen Schaden verursacht.
- 1Schuldverhältnis Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.
- 2Pflichtverletzung Der Schuldner hat eine Pflicht aus diesem Verhältnis verletzt.
- 3Vertretenmüssen Der Schuldner trägt die Beweislast für seine Entlastung.
- 4Schaden und Zurechnung Die Pflichtverletzung hat beim Gläubiger einen Schaden verursacht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea kauft von Ben sein gebrauchtes Fahrrad, das Ben ihr eine Woche später übergeben soll. Vor der Übergabe wird das Fahrrad bei einem Brand in Bens Garage zerstört. 2Ob Ben den Brand verschuldet hat, lässt sich später nicht klären.
Trifft „Verschuldensvermutung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzliche GrundlageFür den Schadensersatzanspruch wegen der unmöglich gewordenen Übergabe gilt die gesetzliche Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.
- 2erfülltBeweislast des Schuldners für seine EntlastungBen muss fehlendes Vertretenmüssen beweisen und trägt deshalb das Risiko der Unaufklärbarkeit.
Ben stößt beim Gehen auf einem öffentlichen Platz gegen Leas abgestelltes Fahrrad, das dabei beschädigt wird. Beide kennen sich bis dahin nicht. Nach dem Vorfall vereinbaren sie in einem eigens ausgehandelten Vertrag ausschließlich für den Ersatz dieses Schadens, 2dass Ben seine fehlende Schuld beweisen muss und Lea Bens Schuld nicht nachweisen muss.
Trifft „Verschuldensvermutung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGesetzliche GrundlageDie Beweislastumkehr für den ursprünglichen Schadensersatzanspruch beruht hier auf der nachträglichen Vereinbarung und nicht auf einem Gesetz.
- 2erfülltBeweislast des Schuldners für seine EntlastungDie Vereinbarung legt Ben den Nachweis auf, dass ihn am Schaden kein Verschulden trifft.
Typische Fehler
FehlerAus der Vermutung wird geschlossen, dass eine Entlastung des Schuldners ausgeschlossen sei.
RichtigDer Schuldner kann die Vermutung durch den Nachweis fehlenden Vertretenmüssens widerlegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema