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Verschuldensvermutung

§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB · Zivilrecht

Die Verschuldensvermutung ist eine gesetzliche Regelung, nach der das Verschulden des Schuldners vermutet wird und dieser sich durch den Nachweis fehlenden Vertretenmüssens entlasten muss; der Gläubiger ist damit von der Beweislast hinsichtlich des Verschuldens befreit.

Merksatz

Bleibt das Vertretenmüssen ungeklärt, geht dies zulasten des Schuldners.

Wo greift die Verschuldensvermutung?Die Hervorhebung zeigt die Beweislastregel beim Vertretenmüssen innerhalb der Prüfung eines Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB.
  1. 1
    Schuldverhältnis
    Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.
  2. 2
    Pflichtverletzung
    Der Schuldner hat eine Pflicht aus diesem Verhältnis verletzt.
  3. 3
    Vertretenmüssen
    Der Schuldner trägt die Beweislast für seine Entlastung.
  4. 4
    Schaden und Zurechnung
    Die Pflichtverletzung hat beim Gläubiger einen Schaden verursacht.
  1. 1
    Schuldverhältnis Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.
  2. 2
    Pflichtverletzung Der Schuldner hat eine Pflicht aus diesem Verhältnis verletzt.
  3. 3
    Vertretenmüssen Der Schuldner trägt die Beweislast für seine Entlastung.
  4. 4
    Schaden und Zurechnung Die Pflichtverletzung hat beim Gläubiger einen Schaden verursacht.
Verschuldensvermutung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea kauft von Ben sein gebrauchtes Fahrrad, das Ben ihr eine Woche später übergeben soll. Vor der Übergabe wird das Fahrrad bei einem Brand in Bens Garage zerstört. 2Ob Ben den Brand verschuldet hat, lässt sich später nicht klären.

Trifft „Verschuldensvermutung“ hier zu?

„Verschuldensvermutung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Grundlage
    Für den Schadensersatzanspruch wegen der unmöglich gewordenen Übergabe gilt die gesetzliche Beweislastregel des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB.
    erfüllt
  2. 2
    Beweislast des Schuldners für seine Entlastung
    Ben muss fehlendes Vertretenmüssen beweisen und trägt deshalb das Risiko der Unaufklärbarkeit.
    erfüllt
BFall B

Ben stößt beim Gehen auf einem öffentlichen Platz gegen Leas abgestelltes Fahrrad, das dabei beschädigt wird. Beide kennen sich bis dahin nicht. Nach dem Vorfall vereinbaren sie in einem eigens ausgehandelten Vertrag ausschließlich für den Ersatz dieses Schadens, 2dass Ben seine fehlende Schuld beweisen muss und Lea Bens Schuld nicht nachweisen muss.

Trifft „Verschuldensvermutung“ hier zu?

„Verschuldensvermutung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzliche Grundlage

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Grundlage
    Die Beweislastumkehr für den ursprünglichen Schadensersatzanspruch beruht hier auf der nachträglichen Vereinbarung und nicht auf einem Gesetz.
    fehlt
  2. 2
    Beweislast des Schuldners für seine Entlastung
    Die Vereinbarung legt Ben den Nachweis auf, dass ihn am Schaden kein Verschulden trifft.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Vermutung wird geschlossen, dass eine Entlastung des Schuldners ausgeschlossen sei.

RichtigDer Schuldner kann die Vermutung durch den Nachweis fehlenden Vertretenmüssens widerlegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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