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Verschleiern der Herkunft

§ 261 Abs. 2 und 7 StGB · Strafrecht

Verschleiern der Herkunft ist jedes irreführende Verhalten in Bezug auf einen Gegenstand aus einer rechtswidrigen Vortat, das geeignet ist, die tatsächliche Herkunft zu verbergen oder zu verdecken und dadurch ihre Ermittlung zu erschweren.

Merksatz

Irreführung über die Herkunft ist entscheidend, nicht bloß der Besitz eines aus einer Straftat stammenden Gegenstands.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Leas Bruder gibt ihr 5.000 Euro und erzählt ihr dabei erstmals, 2dass er das Geld kurz zuvor aus einer Ladenkasse gestohlen hat. Bei der Einzahlung auf ihr Konto 1behauptet Lea gegenüber der Bank, das Geld stamme aus mehreren Möbelverkäufen, und nennt frei erfundene Käufer. 3Die Bank dokumentiert diese Angaben, sodass eine spätere Überprüfung zunächst zu den angeblichen Käufern statt zu ihrem Bruder führt.

Trifft „Verschleiern der Herkunft“ hier zu?

„Verschleiern der Herkunft“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Irreführendes Verhalten
    Lea täuscht eine andere Quelle des Geldes vor.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenstand aus rechtswidriger Vortat
    Das Geld stammt aus einem Diebstahl.
    erfüllt
  3. 3
    Eignung zur Verdeckung und Erschwerung der Herkunftsermittlung
    Die dokumentierte Verkaufsgeschichte lenkt die Herkunftsermittlung auf eine falsche Spur.
    erfüllt
BFall B

Leas Bruder gibt ihr 5.000 Euro aus seinem regulären, bereits versteuerten Arbeitslohn. Bei der Einzahlung auf ihr Konto 1behauptet Lea gegenüber der Bank, das Geld stamme aus mehreren Möbelverkäufen, und nennt frei erfundene Käufer. 3Die Bank dokumentiert diese Angaben, sodass eine spätere Überprüfung zunächst zu den angeblichen Käufern statt zu ihrem Bruder führt.

Trifft „Verschleiern der Herkunft“ hier zu?

„Verschleiern der Herkunft“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gegenstand aus rechtswidriger Vortat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Irreführendes Verhalten
    Lea macht bewusst falsche Angaben zur Geldquelle.
    erfüllt
  2. 2
    Gegenstand aus rechtswidriger Vortat
    Das Geld stammt aus regulärem Arbeitslohn und nicht aus einer Straftat.
    fehlt
  3. 3
    Eignung zur Verdeckung und Erschwerung der Herkunftsermittlung
    Die falschen Angaben erschweren die Feststellung der tatsächlichen Geldquelle auch hier.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem Beteiligten an der Vortat wird allein aus der anschließenden Herkunftsverdeckung eine zusätzliche Geldwäschestrafbarkeit abgeleitet.

RichtigBei Beteiligten an der Vortat genügt die Herkunftsverdeckung allein nicht; zusätzlich muss der Gegenstand in den Verkehr gebracht werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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