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Verschlechterung

§ 346 BGB · Zivilrecht

Eine Verschlechterung liegt vor, wenn der Zustand einer Sache oder eines Rechts gegenüber dem Zeitpunkt des Empfangs nachteilig verändert ist, sodass der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gegenstandes gemindert ist.

Merksatz

Eine Wertminderung allein genügt nicht; entscheidend ist auch eine nachteilige Veränderung des Zustands.

Welcher Zustand ist der Vergleichsmaßstab?Beispielhafter Ablauf: Eine Verschlechterung kann schon vor dem Rücktritt eintreten. Vergleichsbasis ist der Zustand beim Empfang.
  1. Empfang
    Ausgangszustand
    Der Zustand beim Empfang dient als Vergleichsbasis.
  2. Vor dem Rücktritt
    Verschlechterung
    Wert oder Gebrauchstauglichkeit sinken durch eine nachteilige Zustandsänderung.
  3. Rücktritt
    Rückgewährpflicht
    Der Rücktritt löst die Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen aus.
  1. Ausgangszustand Der Zustand beim Empfang dient als Vergleichsbasis.
  2. Verschlechterung Wert oder Gebrauchstauglichkeit sinken durch eine nachteilige Zustandsänderung.
  3. Rückgewährpflicht Der Rücktritt löst die Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Hanna kauft im Möbelgeschäft einen neuen Tisch und vereinbart mit dem Händler, den Kauf innerhalb von vier Wochen ohne Grund rückgängig machen zu dürfen. 1Eine Woche nach der Lieferung lässt sie einen Hammer auf die Tischplatte fallen, wodurch ein tiefes Loch entsteht. 2Dadurch ist der Tisch 100 Euro weniger wert. Noch in derselben Woche erklärt sie dem Händler, den Kauf rückgängig zu machen.

Trifft „Verschlechterung“ hier zu?

„Verschlechterung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nachteilige Zustandsveränderung seit dem Empfang
    Das nach der Lieferung entstandene Loch verändert den Zustand des Tisches nachteilig.
    erfüllt
  2. 2
    Minderung von Wert oder Gebrauchstauglichkeit
    Die Beschädigung vermindert den Wert des Tisches.
    erfüllt
BFall B

Hanna kauft im Möbelgeschäft einen neuen Tisch und vereinbart mit dem Händler, den Kauf innerhalb von vier Wochen ohne Grund rückgängig machen zu dürfen. 2Zwei Wochen nach der Lieferung ist der Tisch allein wegen eines allgemeinen Preisrückgangs für dieses Modell 100 Euro weniger wert. Sein Zustand und seine Gebrauchstauglichkeit sind seit der Lieferung unverändert. Noch in derselben Woche erklärt sie dem Händler, den Kauf rückgängig zu machen.

Trifft „Verschlechterung“ hier zu?

„Verschlechterung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachteilige Zustandsveränderung seit dem Empfang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Nachteilige Zustandsveränderung seit dem Empfang
    Der Zustand des Tisches ist unverändert; gesunken ist nur sein Marktwert.
    fehlt
  2. 2
    Minderung von Wert oder Gebrauchstauglichkeit
    Der allgemeine Preisrückgang mindert den Wert des Tisches.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerZustandsänderungen vor der Rücktrittserklärung werden nicht berücksichtigt.

RichtigVergleichsmaßstab ist der Zustand beim Empfang, sodass auch frühere Beschädigungen vor der Rücktrittserklärung erfasst werden.

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch für eine Verschlechterung durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme wird stets Wertersatz verlangt.

RichtigEine allein durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verursachte Verschlechterung begründet keinen Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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