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Versäumnisurteil gegen den Kläger

§ 330 ZPO · Zivilrecht

Erscheint der Kläger in der mündlichen Verhandlung nicht oder verhandelt er nicht zur Sache, so ist auf Antrag des Beklagten durch Versäumnisurteil die Klage abzuweisen, ohne dass eine sachliche Prüfung des Klagebegehrens stattfindet.

Merksatz

Auch eine inhaltlich berechtigte Klage kann am Ausbleiben des Klägers scheitern.

Welche Partei ist säumig?Verglichen wird die Säumnis in der mündlichen Verhandlung. Die Klage muss für ein echtes Versäumnisurteil jeweils zulässig sein.
Versäumnisurteil gegen den Kläger
Versäumnisurteil gegen den Beklagten
Säumige Partei
Kläger
Beklagter
Antragsteller
Beklagter
Kläger
Begründetheit
Wird nicht geprüft.
Prüfung, ob der als wahr behandelte Klägervortrag den geltend gemachten Anspruch trägt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna hat Ben vor dem Amtsgericht an Bens Wohnort auf Rückzahlung eines fälligen Darlehens von 1.000 Euro verklagt. Die Ladungen zur mündlichen Verhandlung wurden beiden vier Wochen vor dem Termin zugestellt. 1Anna bleibt zu Hause, weil sie keine Lust auf den Termin hat, und schickt auch keinen Vertreter. 2Ben erscheint und beantragt, die Klage wegen Annas Ausbleibens abzuweisen.

Trifft „Versäumnisurteil gegen den Kläger“ hier zu?

„Versäumnisurteil gegen den Kläger“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Säumnis des Klägers
    Die Klägerin nimmt weder persönlich noch durch einen Vertreter am Termin teil.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag des Beklagten
    Der Beklagte beantragt die Klageabweisung wegen der Säumnis der Klägerin.
    erfüllt
BFall B

Anna hat Ben vor dem Amtsgericht an Bens Wohnort auf Rückzahlung eines fälligen Darlehens von 1.000 Euro verklagt. Die Ladungen zur mündlichen Verhandlung wurden beiden vier Wochen vor dem Termin zugestellt. 1Anna bleibt zu Hause, weil sie keine Lust auf den Termin hat, und schickt auch keinen Vertreter. Ben erscheint und bittet lediglich um einen neuen Verhandlungstermin; eine Entscheidung über die Klage beantragt er nicht.

Trifft „Versäumnisurteil gegen den Kläger“ hier zu?

„Versäumnisurteil gegen den Kläger“ trifft nicht zu.Es fehlt: Antrag des Beklagten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Säumnis des Klägers
    Die Klägerin nimmt weder persönlich noch durch einen Vertreter am Termin teil.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag des Beklagten
    Die Bitte um einen neuen Termin ist kein Antrag auf Klageabweisung wegen Säumnis.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWie beim Versäumnisurteil gegen den Beklagten wird geprüft, ob der Klägervortrag den geltend gemachten Anspruch trägt.

RichtigBeim Versäumnisurteil gegen den Kläger entfällt die Prüfung der Begründetheit der Klage.

Voraussetzung vergessen

FehlerSäumnis wird nur angenommen, wenn der Kläger körperlich nicht zum Termin erscheint.

RichtigAuch ein anwesender Kläger ist säumig, wenn er nicht zur Sache verhandelt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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