Definitionen
Versäumnisurteil gegen den Kläger
§ 330 ZPO · ZivilrechtErscheint der Kläger in der mündlichen Verhandlung nicht oder verhandelt er nicht zur Sache, so ist auf Antrag des Beklagten durch Versäumnisurteil die Klage abzuweisen, ohne dass eine sachliche Prüfung des Klagebegehrens stattfindet.
Auch eine inhaltlich berechtigte Klage kann am Ausbleiben des Klägers scheitern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna hat Ben vor dem Amtsgericht an Bens Wohnort auf Rückzahlung eines fälligen Darlehens von 1.000 Euro verklagt. Die Ladungen zur mündlichen Verhandlung wurden beiden vier Wochen vor dem Termin zugestellt. 1Anna bleibt zu Hause, weil sie keine Lust auf den Termin hat, und schickt auch keinen Vertreter. 2Ben erscheint und beantragt, die Klage wegen Annas Ausbleibens abzuweisen.
Trifft „Versäumnisurteil gegen den Kläger“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSäumnis des KlägersDie Klägerin nimmt weder persönlich noch durch einen Vertreter am Termin teil.
- 2erfülltAntrag des BeklagtenDer Beklagte beantragt die Klageabweisung wegen der Säumnis der Klägerin.
Anna hat Ben vor dem Amtsgericht an Bens Wohnort auf Rückzahlung eines fälligen Darlehens von 1.000 Euro verklagt. Die Ladungen zur mündlichen Verhandlung wurden beiden vier Wochen vor dem Termin zugestellt. 1Anna bleibt zu Hause, weil sie keine Lust auf den Termin hat, und schickt auch keinen Vertreter. Ben erscheint und bittet lediglich um einen neuen Verhandlungstermin; eine Entscheidung über die Klage beantragt er nicht.
Trifft „Versäumnisurteil gegen den Kläger“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSäumnis des KlägersDie Klägerin nimmt weder persönlich noch durch einen Vertreter am Termin teil.
- 2fehltAntrag des BeklagtenDie Bitte um einen neuen Termin ist kein Antrag auf Klageabweisung wegen Säumnis.
Typische Fehler
FehlerWie beim Versäumnisurteil gegen den Beklagten wird geprüft, ob der Klägervortrag den geltend gemachten Anspruch trägt.
RichtigBeim Versäumnisurteil gegen den Kläger entfällt die Prüfung der Begründetheit der Klage.
FehlerSäumnis wird nur angenommen, wenn der Kläger körperlich nicht zum Termin erscheint.
RichtigAuch ein anwesender Kläger ist säumig, wenn er nicht zur Sache verhandelt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema