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Versammlungsgesetz

VersG (Bund) · Öffentliches Recht

Das Versammlungsgesetz (VersG) des Bundes ist ein Regelwerk zum Schutz und zur Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG; es regelt die Voraussetzungen für Anmeldung, Durchführung und Auflösung von Versammlungen sowie die Befugnisse der Behörden gegenüber Veranstaltern und Teilnehmern. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern; das Bundes-VersG gilt nach Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit es nicht durch Landesrecht ersetzt worden ist.

Merksatz

Der Wechsel der Gesetzgebungskompetenz lässt das Bundesgesetz nicht automatisch außer Kraft treten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Zwanzig deutsche Staatsangehörige wollen auf einem öffentlichen Platz friedlich und ohne Waffen gegen die Schließung der Stadtbibliothek protestieren. 2Die Organisatorin möchte wissen, wann sie die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden muss. 3Das Parlament des betreffenden Landes hat für solche Veranstaltungen bislang kein eigenes Gesetz erlassen.

Trifft „Versammlungsgesetz“ hier zu?

„Versammlungsgesetz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zur Versammlungsfreiheit
    Der gemeinsame friedliche Protest fällt unter die Versammlungsfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Regelungsfrage zu Anmeldung, Durchführung, Auflösung oder Behördenbefugnissen
    Die Frage betrifft die Anmeldung einer Versammlung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Ersetzung durch Landesrecht im betroffenen Bereich
    Die bundesrechtlichen Anmelderegeln sind nicht durch Landesrecht ersetzt worden.
    erfüllt
BFall B

1Zwanzig deutsche Staatsangehörige wollen auf einem öffentlichen Platz friedlich und ohne Waffen gegen die Schließung der Stadtbibliothek protestieren. 2Die Organisatorin möchte wissen, wann sie die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden muss. Das Parlament des betreffenden Landes hat das bisherige Bundesrecht für solche Veranstaltungen vollständig durch ein eigenes Gesetz ersetzt.

Trifft „Versammlungsgesetz“ hier zu?

„Versammlungsgesetz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Ersetzung durch Landesrecht im betroffenen Bereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug zur Versammlungsfreiheit
    Der gemeinsame friedliche Protest fällt unter die Versammlungsfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Regelungsfrage zu Anmeldung, Durchführung, Auflösung oder Behördenbefugnissen
    Die Frage betrifft die Anmeldung einer Versammlung.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Ersetzung durch Landesrecht im betroffenen Bereich
    Auch die Anmelderegeln sind ersetzt worden, sodass hierfür nicht mehr das Bundes-VersG gilt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerJede eigene versammlungsrechtliche Regelung eines Landes wird als vollständige Verdrängung des Bundes-VersG behandelt.

RichtigEntscheidend ist der Umfang der Ersetzung: Werden nur sachlich abgrenzbare Teilbereiche ersetzt, bleibt das Bundesrecht außerhalb dieser Bereiche anwendbar.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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