Definitionen
Versammlungsgesetz
VersG (Bund) · Öffentliches RechtDas Versammlungsgesetz (VersG) des Bundes ist ein Regelwerk zum Schutz und zur Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG; es regelt die Voraussetzungen für Anmeldung, Durchführung und Auflösung von Versammlungen sowie die Befugnisse der Behörden gegenüber Veranstaltern und Teilnehmern. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht bei den Ländern; das Bundes-VersG gilt nach Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit es nicht durch Landesrecht ersetzt worden ist.
Der Wechsel der Gesetzgebungskompetenz lässt das Bundesgesetz nicht automatisch außer Kraft treten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Zwanzig deutsche Staatsangehörige wollen auf einem öffentlichen Platz friedlich und ohne Waffen gegen die Schließung der Stadtbibliothek protestieren. 2Die Organisatorin möchte wissen, wann sie die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden muss. 3Das Parlament des betreffenden Landes hat für solche Veranstaltungen bislang kein eigenes Gesetz erlassen.
Trifft „Versammlungsgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zur VersammlungsfreiheitDer gemeinsame friedliche Protest fällt unter die Versammlungsfreiheit.
- 2erfülltRegelungsfrage zu Anmeldung, Durchführung, Auflösung oder BehördenbefugnissenDie Frage betrifft die Anmeldung einer Versammlung.
- 3erfülltKeine Ersetzung durch Landesrecht im betroffenen BereichDie bundesrechtlichen Anmelderegeln sind nicht durch Landesrecht ersetzt worden.
1Zwanzig deutsche Staatsangehörige wollen auf einem öffentlichen Platz friedlich und ohne Waffen gegen die Schließung der Stadtbibliothek protestieren. 2Die Organisatorin möchte wissen, wann sie die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden muss. Das Parlament des betreffenden Landes hat das bisherige Bundesrecht für solche Veranstaltungen vollständig durch ein eigenes Gesetz ersetzt.
Trifft „Versammlungsgesetz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zur VersammlungsfreiheitDer gemeinsame friedliche Protest fällt unter die Versammlungsfreiheit.
- 2erfülltRegelungsfrage zu Anmeldung, Durchführung, Auflösung oder BehördenbefugnissenDie Frage betrifft die Anmeldung einer Versammlung.
- 3fehltKeine Ersetzung durch Landesrecht im betroffenen BereichAuch die Anmelderegeln sind ersetzt worden, sodass hierfür nicht mehr das Bundes-VersG gilt.
Typische Fehler
FehlerJede eigene versammlungsrechtliche Regelung eines Landes wird als vollständige Verdrängung des Bundes-VersG behandelt.
RichtigEntscheidend ist der Umfang der Ersetzung: Werden nur sachlich abgrenzbare Teilbereiche ersetzt, bleibt das Bundesrecht außerhalb dieser Bereiche anwendbar.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema