Definitionen
Verrichtungsgehilfe
§ 831 BGB · ZivilrechtVerrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und dabei dessen Weisungen unterworfen ist, sodass der Geschäftsherr die Tätigkeit jederzeit beschränken, entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann.
Eine Tätigkeit im fremden Interesse genügt nicht; sie muss auch vom Geschäftsherrn durch Weisungen steuerbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Händlerin Lea beauftragt ihren angestellten Lagerhelfer Ben, Waren für ihren Laden einzuräumen. Lea bestimmt, wann und wie lange Ben arbeitet, und kann ihm jederzeit andere Aufgaben geben oder das Einräumen untersagen.
Trifft „Verrichtungsgehilfe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWissen und Wollen des GeschäftsherrnLea kennt und veranlasst Bens Tätigkeit.
- 2erfülltTätigkeit im Interesse des GeschäftsherrnDas Einräumen dient Leas Geschäftsbetrieb.
- 3erfülltWeisungsabhängigkeitLea kann Bens Tätigkeit zeitlich bestimmen, verändern und beenden.
Händlerin Lea beauftragt die selbstständige Restauratorin Nora, ein Verkaufsregal für ihren Laden in Noras eigener Werkstatt aufzuarbeiten. Lea legt nur das gewünschte Endergebnis fest. Nora entscheidet allein über Arbeitszeiten, Zeitaufwand und einzelne Arbeitsschritte; Lea kann darauf weder nach ihrer Vereinbarung noch tatsächlich Einfluss nehmen.
Trifft „Verrichtungsgehilfe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWissen und Wollen des GeschäftsherrnLea kennt und veranlasst Noras Tätigkeit.
- 2erfülltTätigkeit im Interesse des GeschäftsherrnDie Aufarbeitung des Regals dient Leas Geschäftsbetrieb.
- 3fehltWeisungsabhängigkeitNora gestaltet die Ausführung eigenständig und unterliegt dabei keinen Weisungen Leas.
Typische Fehler
FehlerWer bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit hilft, wird automatisch auch als Verrichtungsgehilfe angesehen.
RichtigDie Mitwirkung allein genügt nicht; die Hilfsperson muss außerdem den Weisungen des Geschäftsherrn unterliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata