Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen

Vermögensvorteil

§ 263 StGB · Strafrecht

Ein Vermögensvorteil ist jede günstige Veränderung der Vermögenslage des Täters oder eines Dritten, die in einer Verbesserung der wirtschaftlichen Stellung besteht, sei es durch Vermehrung der Aktiva, Verminderung der Passiva oder durch Erlangung einer gesicherten Rechtsposition mit wirtschaftlichem Wert.

Merksatz

Entscheidend ist der wirtschaftliche Wert der Verbesserung, nicht ihre äußere Form.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena erzählt ihrem Chef wahrheitswidrig, sie habe für eine Dienstfahrt 50 Euro für ein Taxi ausgelegt. Sie möchte dadurch eine Erstattung erhalten, obwohl sie keine Kosten hatte und ihr keine Zahlung zusteht. Der Chef glaubt Lena und gibt ihr aus der Firmenkasse 50 Euro.

Trifft „Vermögensvorteil“ hier zu?

„Vermögensvorteil“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirtschaftliche Verbesserung
    Die Zahlung erhöht Lenas Geldbestand, ohne dass ihr entsprechende Kosten entstanden sind.
    erfüllt
  2. 2
    Begünstigung des Täters oder eines Dritten
    Lena erhält als diejenige, die die Täuschung begeht, selbst das Geld.
    erfüllt
BFall B

Bei einem privaten Treffen erzählt Lena ihrer Freundin wahrheitswidrig, sie habe einen Marathon gewonnen. Lena möchte dafür nur bewundert werden. 2Die Freundin lobt Lena; Geld, Geschenke oder sonstige wirtschaftliche Auswirkungen hat das nicht.

Trifft „Vermögensvorteil“ hier zu?

„Vermögensvorteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wirtschaftliche Verbesserung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wirtschaftliche Verbesserung
    Das Lob verschafft Lena lediglich Anerkennung und verbessert ihre wirtschaftliche Stellung nicht.
    fehlt
  2. 2
    Begünstigung des Täters oder eines Dritten
    Die angestrebte Anerkennung erhält Lena selbst als diejenige, die die Täuschung begeht.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAls Vorteil nur einen Zuwachs an Geld oder anderen Vermögenswerten berücksichtigen.

RichtigAuch der Wegfall einer bestehenden Zahlungspflicht kann die wirtschaftliche Stellung verbessern.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür die Vollendung des Betrugs verlangen, dass der angestrebte Vorteil tatsächlich erlangt wurde.

RichtigDer Vorteil muss beabsichtigt sein; sein tatsächlicher Eintritt ist für die Vollendung nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.