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Vermutung der Mangelhaftigkeit

§ 477 BGB · Zivilrecht

Bei einem Verbrauchsgüterkauf wird nach § 477 Abs. 1 BGB widerleglich vermutet, dass die Ware schon bei Gefahrübergang mangelhaft war, wenn sich innerhalb des maßgeblichen Zeitraums ein von den Anforderungen des § 434 oder § 475b BGB abweichender Zustand der Ware zeigt und diese Vermutung nicht mit der Warenart oder der Art des mangelhaften Zustands unvereinbar ist. Dieser Zeitraum beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, bei lebenden Tieren sechs Monate. Ist bei einer Ware mit digitalen Elementen deren dauerhafte Bereitstellung im Kaufvertrag vereinbart, wird nach § 477 Abs. 2 BGB widerleglich vermutet, dass die digitalen Elemente während der bisherigen Bereitstellungsdauer mangelhaft waren, wenn sich während der vereinbarten Bereitstellungsdauer oder innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang eine Abweichung der digitalen Elemente von den vertraglichen Anforderungen des § 434 oder § 475b BGB zeigt.

Merksatz

Die Vermutung erleichtert den Nachweis früherer Mangelhaftigkeit, ersetzt aber nicht das rechtzeitige Auftreten einer Abweichung.

Wann greift die einjährige Vermutung?Gezeigt ist der Regelfall des § 477 Abs. 1 BGB für eine Ware ohne digitale Elemente, die kein lebendes Tier ist.
  1. Beginn
    Gefahrübergang
    Hier beginnt der reguläre Vermutungszeitraum.
  2. Nach acht Monaten
    Fehler tritt auf
    Eine Abweichung wird noch innerhalb des Jahres erkennbar.
  3. Ablauf eines Jahres
    Ende des Vermutungszeitraums
    Ein erstmals später auftretender Fehler löst die reguläre Vermutung nicht aus.
  1. Gefahrübergang Hier beginnt der reguläre Vermutungszeitraum.
  2. Fehler tritt auf Eine Abweichung wird noch innerhalb des Jahres erkennbar.
  3. Ende des Vermutungszeitraums Ein erstmals später auftretender Fehler löst die reguläre Vermutung nicht aus.
Einjähriger Vermutungszeitraum

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara kauft für ihre Wohnung bei einem Möbelhändler einen neuen Stuhl und lässt ihn direkt vom Händler nach Hause liefern. Acht Monate nach der Lieferung bricht beim gewöhnlichen Sitzen die Rückenlehne ab; zuvor war nichts Auffälliges zu bemerken. Die Ursache des Bruchs lässt sich nicht feststellen.

Trifft „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ hier zu?

„Vermutung der Mangelhaftigkeit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbrauchsgüterkauf
    Mara kauft eine Ware für private Zwecke von einem Unternehmer.
    erfüllt
  2. 2
    Auftreten eines abweichenden Warenzustands
    Der Stuhl hält der gewöhnlichen Nutzung nicht stand.
    erfüllt
  3. 3
    Auftreten innerhalb des einschlägigen Vermutungszeitraums
    Der Fehler zeigt sich innerhalb eines Jahres nach dem mit der Lieferung verbundenen Gefahrübergang.
    erfüllt
  4. 4
    Bei Absatz 1: keine Unvereinbarkeit mit Warenart oder Zustand
    Bei einem neuen Stuhl ist ein bereits bei Übergabe angelegter Fehler mit der Warenart und dem beschriebenen Bruch vereinbar.
    erfüllt
BFall B

Mara kauft für ihre Wohnung bei einem Möbelhändler einen neuen Stuhl und lässt ihn direkt vom Händler nach Hause liefern. Vierzehn Monate nach der Lieferung bricht beim gewöhnlichen Sitzen die Rückenlehne ab; zuvor war nichts Auffälliges zu bemerken. Die Ursache des Bruchs lässt sich nicht feststellen.

Trifft „Vermutung der Mangelhaftigkeit“ hier zu?

„Vermutung der Mangelhaftigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auftreten innerhalb des einschlägigen Vermutungszeitraums

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verbrauchsgüterkauf
    Mara kauft eine Ware für private Zwecke von einem Unternehmer.
    erfüllt
  2. 2
    Auftreten eines abweichenden Warenzustands
    Der Stuhl hält der gewöhnlichen Nutzung nicht stand.
    erfüllt
  3. 3
    Auftreten innerhalb des einschlägigen Vermutungszeitraums
    Der Fehler zeigt sich erstmals vierzehn Monate nach der Lieferung und damit außerhalb des Jahreszeitraums.
    fehlt
  4. 4
    Bei Absatz 1: keine Unvereinbarkeit mit Warenart oder Zustand
    Warenart und beschriebener Bruch schließen einen bereits bei Übergabe angelegten Fehler nicht aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Käufer soll trotz eingreifender Vermutung zusätzlich beweisen, dass die konkrete Fehlerursache bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.

RichtigGreift die Vermutung, muss der Käufer nicht zusätzlich beweisen, dass die Fehlerursache bereits bei Gefahrübergang vorlag.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Vermutungszeitraum wird bei sämtlichen Waren auf sechs Monate begrenzt.

RichtigNach Absatz 1 gilt grundsätzlich ein Jahr; nur bei lebenden Tieren sind es sechs Monate.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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