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Vermutungsindiz

Zivilrecht

Ein Vermutungsindiz ist eine Tatsache, deren Vorliegen nach der Lebenserfahrung oder gesetzlicher Anordnung den Schluss auf eine andere, rechtlich erhebliche Tatsache nahelegt und dadurch eine tatsächliche oder gesetzliche Vermutung begründet oder stützt. Eine tatsächliche Vermutung bewirkt grundsätzlich keine Beweislastumkehr; zu ihrer Entkräftung genügt ein Gegenbeweis, der die richterliche Überzeugung erschüttert. Bei einer widerleglichen gesetzlichen Tatsachenvermutung ist dagegen grundsätzlich der Beweis des Gegenteils erforderlich.

Merksatz

Entscheidend ist der begründete Schluss auf die Haupttatsache, nicht das bloße Vorliegen irgendeiner anderen Tatsache.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben streiten darüber, wem ein Fahrrad gehört. 1Ben bewahrt es in seiner Wohnung auf und 2benutzt es seit Jahren wie sein eigenes. Niemand hat das Fahrrad verloren, und alle früheren Besitzer haben es freiwillig weitergegeben.

Trifft „Vermutungsindiz“ hier zu?

„Vermutungsindiz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anknüpfung an eine Tatsache
    Bens tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad ist die Anknüpfungstatsache.
    erfüllt
  2. 2
    Begründeter Schluss auf eine andere rechtlich erhebliche Tatsache
    An Bens Besitz knüpft § 1006 Abs. 1 BGB die widerlegliche Vermutung seines Eigentums.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben streiten darüber, wem ein Fahrrad gehört. Das Fahrrad steht in einer Werkstatt; wer es dort abgegeben hat, ist unbekannt. 1Sein Rahmen ist blau lackiert. Ben beruft sich allein auf diese Farbe.

Trifft „Vermutungsindiz“ hier zu?

„Vermutungsindiz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Begründeter Schluss auf eine andere rechtlich erhebliche Tatsache

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anknüpfung an eine Tatsache
    Die blaue Rahmenfarbe ist eine feststehende Tatsache.
    erfüllt
  2. 2
    Begründeter Schluss auf eine andere rechtlich erhebliche Tatsache
    Weder ein Erfahrungssatz noch eine gesetzliche Anordnung verbindet die blaue Rahmenfarbe mit Bens Eigentum.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAuch bei einer tatsächlichen Vermutung wird stets der volle Beweis des Gegenteils verlangt.

RichtigBei einer tatsächlichen Vermutung genügt grundsätzlich ein Gegenbeweis, der die richterliche Überzeugung erschüttert; die Beweislast wird dadurch nicht umgekehrt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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