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Vermutung der Betriebszugehörigkeit

§ 344 HGB · Zivilrecht

Nach § 344 HGB gelten die von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehörend; es wird widerleglich vermutet, dass ein Rechtsgeschäft eines Kaufmanns geschäftlich und nicht privat veranlasst ist.

Merksatz

Die Vermutung erspart den Nachweis der betrieblichen Zuordnung, solange sie nicht widerlegt ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nora betreibt als eingetragene Kauffrau ein Geschäft für Bürobedarf. 2Sie kauft bei einem Händler eine Schreibtischlampe. 3Ob sie diese im Laden oder privat zu Hause nutzen will, lässt sich nicht klären.

Trifft „Vermutung der Betriebszugehörigkeit“ hier zu?

„Vermutung der Betriebszugehörigkeit“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufmannseigenschaft des Handelnden
    Nora ist Kauffrau.
    erfüllt
  2. 2
    Vornahme eines Rechtsgeschäfts
    Mit dem Abschluss des Kaufvertrags nimmt Nora ein Rechtsgeschäft vor.
    erfüllt
  3. 3
    Zweifel an der Betriebszugehörigkeit
    Die Zuordnung des Kaufs zum Handelsbetrieb oder zum Privatbereich bleibt offen.
    erfüllt
BFall B

1Nora betreibt als eingetragene Kauffrau ein Geschäft für Bürobedarf. 2Sie kauft bei einem Händler eine Schreibtischlampe ausschließlich für das Kinderzimmer ihrer Tochter. Diesen privaten Zweck nennt sie dem Verkäufer vor dem Kauf.

Trifft „Vermutung der Betriebszugehörigkeit“ hier zu?

„Vermutung der Betriebszugehörigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zweifel an der Betriebszugehörigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Kaufmannseigenschaft des Handelnden
    Nora bleibt auch bei privaten Einkäufen Kauffrau.
    erfüllt
  2. 2
    Vornahme eines Rechtsgeschäfts
    Nora schließt einen Kaufvertrag ab.
    erfüllt
  3. 3
    Zweifel an der Betriebszugehörigkeit
    Der ausschließlich private und dem Verkäufer mitgeteilte Zweck steht fest, sodass die Vermutung widerlegt ist.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBei einem von einem Kaufmann unterzeichneten Schuldschein wird die Vermutung allein durch Umstände außerhalb des Dokuments widerlegt.

RichtigBei einem solchen Schuldschein muss sich die fehlende Betriebszugehörigkeit aus dem Dokument selbst ergeben.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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