Definitionen
Vernünftiger Zweifel
StrafrechtEin vernünftiger Zweifel ist ein auf konkreten tatsächlichen Umständen beruhender, rational nachvollziehbarer Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der nach dem Grundsatz 'in dubio pro reo' dazu führt, dass das Gericht von einem Schuldspruch absieht; bloße theoretische oder abstrakte Möglichkeiten einer anderen Sachverhaltsvariante genügen hingegen nicht.
Nicht jede denkbare Alternative begründet einen vernünftigen Zweifel an der Schuld.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mann nimmt im Café ein fremdes Handy von einem Tisch und läuft damit davon; eine Kamera zeigt dabei nur seinen Rücken. 1Der Angeklagte und sein äußerlich nicht von ihm zu unterscheidender Zwillingsbruder waren zur Tatzeit beide im Café und trugen gleich aussehende Kleidung. Beide bestreiten vor Gericht, der Mann auf der Aufnahme zu sein. 2Auch nach Anhörung aller Zeugen und Sichtung aller Aufnahmen gibt es keine weiteren Hinweise darauf, welcher der beiden das Handy genommen hat.
Trifft „Vernünftiger Zweifel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundlage in konkreten tatsächlichen UmständenDie Anwesenheit des gleich aussehenden Bruders bietet einen tatsächlichen Anhaltspunkt für einen anderen Täter.
- 2erfülltRational nachvollziehbarer Zweifel an der SchuldDie Beweise erlauben keine zuverlässige Unterscheidung zwischen dem Angeklagten und seinem Bruder als Täter.
Der Angeklagte räumt vor Gericht ein, im Café ohne Erlaubnis ein fremdes Handy eingesteckt zu haben, um es zu behalten. Eine Kameraaufnahme zeigt sein Gesicht und den gesamten Vorgang. 1Zwei Zeugen beschreiben die Farbe seines Pullovers unterschiedlich; die Farbe lässt sich nicht mehr feststellen.
Trifft „Vernünftiger Zweifel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundlage in konkreten tatsächlichen UmständenDie Unklarheit beruht auf tatsächlich widersprüchlichen Zeugenaussagen.
- 2fehltRational nachvollziehbarer Zweifel an der SchuldDie ungeklärte Pulloverfarbe stellt angesichts des Geständnisses und der Aufnahme weder die Täterschaft noch die sonstigen Voraussetzungen der Schuld infrage.
Typische Fehler
FehlerAuch Unklarheiten über Einzelheiten ohne Bedeutung für die Schuld werden als zwingender Grund für einen Freispruch behandelt.
RichtigDie Unklarheit muss einen rational nachvollziehbaren Zweifel an der Schuld begründen; eine schuldunerhebliche Einzelheit genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema