Definitionen
Vermögensverschiebung
§ 812 BGB · Öffentliches RechtEine Vermögensverschiebung liegt vor, wenn eine Person durch die Leistung einer anderen Person oder auf andere Weise auf deren Kosten einen vermögenswerten Vorteil erlangt. Ein entsprechender Vermögensverlust der anderen Person ist nicht erforderlich. Ob ein rechtlicher Grund besteht, ist gesondert zu prüfen.
Ein rechtlicher Grund schließt eine Vermögensverschiebung nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Stadt hat gegen Jana eine wirksam festgesetzte und noch offene Verwaltungsgebühr von 60 Euro. 2Jana überweist die 60 Euro zur Bezahlung der Gebühr auf das Konto der Stadt; 1der Betrag wird dort gutgeschrieben.
Trifft „Vermögensverschiebung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlangung eines vermögenswerten VorteilsDie Stadt erhält mit der Kontogutschrift einen vermögenswerten Vorteil.
- 2erfülltErlangung durch fremde Leistung oder auf fremde KostenJana zahlt bewusst zur Erfüllung ihrer Gebührenschuld und erbringt damit eine Leistung an die Stadt.
Die Stadt besitzt ein unbebautes Grundstück. Wegen allgemein steigender Nachfrage nach Grundstücken in der Region 1erhöht sich dessen Marktwert um 20.000 Euro. Dabei erhält die Stadt von niemandem Geld, Sachen oder Rechte.
Trifft „Vermögensverschiebung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErlangung eines vermögenswerten VorteilsDurch die Wertsteigerung verbessert sich die Vermögenslage der Stadt.
- 2fehltErlangung durch fremde Leistung oder auf fremde KostenDie allgemeine Marktwertsteigerung beruht weder auf einer fremden Leistung noch auf einem Erwerb auf fremde Kosten.
Typische Fehler
FehlerEine Vermögensverschiebung wird abgelehnt, weil beim anderen kein entsprechender Vermögensverlust feststellbar ist.
RichtigEntscheidend ist der Vorteil durch fremde Leistung oder auf fremde Kosten, nicht ein spiegelbildlicher Vermögensverlust.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema