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Vernichten

§ 303 StGB · Strafrecht

Vernichten (Zerstören im Sinne des § 303 Abs. 1 StGB) ist jede Einwirkung auf eine Sache, durch die deren Substanz vollständig vernichtet oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig aufgehoben wird.

Merksatz

Auch eine äußerlich erhaltene Sache kann durch vollständigen Verlust ihrer bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit zerstört sein.

Zerstören oder Beschädigen?Zerstören ist die stärkste Form der Sachbeschädigung; eine teilweise Beeinträchtigung kann bereits als Beschädigen genügen.
Vernichten (Zerstören)
Beschädigen
Sachsubstanz
Vollständige Vernichtung genügt.
Eine nicht nur unerhebliche Substanzverletzung genügt.
Brauchbarkeit
Vollständige Aufhebung genügt.
Eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung genügt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara schlägt ohne Jonas' Erlaubnis mit einem Hammer auf eine Glasvase, die Jonas gehört. Die Vase zerbricht in zahlreiche kleine Scherben, die sich nicht wieder zusammensetzen lassen. 2Als Gefäß für Wasser und Blumen lässt sich die Vase nicht mehr verwenden.

Trifft „Vernichten“ hier zu?

„Vernichten“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung auf eine Sache
    Der Hammerschlag wirkt körperlich auf die Glasvase ein.
    erfüllt
  2. 2
    Vollständiger Verlust von Substanz oder bestimmungsgemäßer Brauchbarkeit
    Die bestimmungsgemäße Nutzung als Blumenvase ist vollständig aufgehoben.
    erfüllt
BFall B

1Mara schlägt ohne Jonas' Erlaubnis mit einem Hammer auf eine Glasvase, die Jonas gehört. Ein großes Stück des oberen Randes bricht ab; der Boden und der übrige Gefäßkörper bleiben unversehrt. Die Vase bleibt standsicher und wasserdicht und lässt sich weiterhin zum Aufstellen von Blumen verwenden.

Trifft „Vernichten“ hier zu?

„Vernichten“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vollständiger Verlust von Substanz oder bestimmungsgemäßer Brauchbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwirkung auf eine Sache
    Der Hammerschlag wirkt körperlich auf die Glasvase ein.
    erfüllt
  2. 2
    Vollständiger Verlust von Substanz oder bestimmungsgemäßer Brauchbarkeit
    Weder ist die Substanz vollständig vernichtet noch die Nutzung als Blumenvase vollständig aufgehoben.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerBereits eine teilweise Einschränkung der bestimmungsgemäßen Nutzung wird als Zerstören eingeordnet.

RichtigBei erhaltener Sachsubstanz genügt eine bloß teilweise Nutzungseinschränkung nicht; die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit muss vollständig entfallen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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