Definitionen
Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang
§ 263a StGB · StrafrechtEine Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang liegt vor, wenn ein automatisierter Datenverarbeitungsvorgang ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung unmittelbar eine Vermögensminderung beim Opfer herbeiführt, indem der Täter das Ergebnis der Datenverarbeitung durch eine der in § 263a Abs. 1 StGB genannten Tathandlungen beeinflusst.
Entscheidend ist, dass das beeinflusste Verarbeitungsergebnis selbst die Vermögensminderung auslöst, nicht erst eine menschliche Zwischenentscheidung.
- 1TathandlungZu prüfen ist, ob eine der vier gesetzlichen Handlungsvarianten vorliegt.
- 2Automatisierte VermögensverfügungDas beeinflusste Ergebnis muss ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung das Vermögen mindern.
- 3VermögensschadenNach Verrechnung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile muss ein Vermögensverlust verbleiben.
- 1Tathandlung Zu prüfen ist, ob eine der vier gesetzlichen Handlungsvarianten vorliegt.
- 2Automatisierte Vermögensverfügung Das beeinflusste Ergebnis muss ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung das Vermögen mindern.
- 3Vermögensschaden Nach Verrechnung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile muss ein Vermögensverlust verbleiben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena erfasst im Zahlungssystem ihres Arbeitgebers eine erfundene Warenlieferung und trägt ihr eigenes Konto als Empfängerkonto ein. Tatsächlich wurde keine Ware geliefert, und Lena hat keinen Anspruch auf Geld. Das Programm verarbeitet die Eingaben automatisch und überweist 800 Euro vom Firmenkonto auf Lenas Konto. Vor der Überweisung entscheidet kein Mensch mehr über die Zahlung.
Trifft „Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAutomatisierter DatenverarbeitungsvorgangDas Zahlungssystem verarbeitet die eingegebenen Daten selbsttätig.
- 2erfülltErgebnisbeeinflussung durch eine gesetzliche TathandlungLena verwendet unrichtige Daten über eine Warenlieferung und bewirkt dadurch die Auszahlung.
- 3erfülltUnmittelbare Vermögensminderung ohne menschliche ZwischenentscheidungDas Verarbeitungsergebnis löst die Zahlung ohne weitere menschliche Entscheidung aus.
2Lena erfasst im Zahlungssystem ihres Arbeitgebers eine erfundene Warenlieferung und trägt ihr eigenes Konto als Empfängerkonto ein. Tatsächlich wurde keine Ware geliefert, und Lena hat keinen Anspruch auf Geld. 1Das Programm verarbeitet die Eingaben automatisch und erstellt lediglich einen Zahlungsvorschlag über 800 Euro. Eine Überweisung erfolgt erst, wenn der Geschäftsführer den Vorschlag eigenständig prüft und die Zahlung freigibt.
Trifft „Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAutomatisierter DatenverarbeitungsvorgangDas Zahlungssystem verarbeitet die Daten selbsttätig zu einem Vorschlag.
- 2erfülltErgebnisbeeinflussung durch eine gesetzliche TathandlungDie unrichtigen Lieferdaten beeinflussen den Inhalt des automatisch erstellten Zahlungsvorschlags.
- 3fehltUnmittelbare Vermögensminderung ohne menschliche ZwischenentscheidungDer Vorschlag mindert das Vermögen noch nicht; dafür ist eine eigenständige Entscheidung des Geschäftsführers erforderlich.
Typische Fehler
FehlerSchon die Dateneingabe durch einen Menschen wird als Ausschlussgrund angesehen.
RichtigEine menschliche Dateneingabe ist unschädlich, wenn das Verarbeitungsergebnis anschließend ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung die Vermögensminderung auslöst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema