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Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang

§ 263a StGB · Strafrecht

Eine Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang liegt vor, wenn ein automatisierter Datenverarbeitungsvorgang ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung unmittelbar eine Vermögensminderung beim Opfer herbeiführt, indem der Täter das Ergebnis der Datenverarbeitung durch eine der in § 263a Abs. 1 StGB genannten Tathandlungen beeinflusst.

Merksatz

Entscheidend ist, dass das beeinflusste Verarbeitungsergebnis selbst die Vermögensminderung auslöst, nicht erst eine menschliche Zwischenentscheidung.

Wo steht die automatisierte Vermögensverfügung?Gezeigt ist der objektive Tatbestand des Computerbetrugs. Die automatisierte Vermögenswirkung verbindet die Tathandlung mit der gesonderten Schadensprüfung.
  1. 1
    Tathandlung
    Zu prüfen ist, ob eine der vier gesetzlichen Handlungsvarianten vorliegt.
  2. 2
    Automatisierte Vermögensverfügung
    Das beeinflusste Ergebnis muss ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung das Vermögen mindern.
  3. 3
    Vermögensschaden
    Nach Verrechnung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile muss ein Vermögensverlust verbleiben.
  1. 1
    Tathandlung Zu prüfen ist, ob eine der vier gesetzlichen Handlungsvarianten vorliegt.
  2. 2
    Automatisierte Vermögensverfügung Das beeinflusste Ergebnis muss ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung das Vermögen mindern.
  3. 3
    Vermögensschaden Nach Verrechnung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile muss ein Vermögensverlust verbleiben.
Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena erfasst im Zahlungssystem ihres Arbeitgebers eine erfundene Warenlieferung und trägt ihr eigenes Konto als Empfängerkonto ein. Tatsächlich wurde keine Ware geliefert, und Lena hat keinen Anspruch auf Geld. Das Programm verarbeitet die Eingaben automatisch und überweist 800 Euro vom Firmenkonto auf Lenas Konto. Vor der Überweisung entscheidet kein Mensch mehr über die Zahlung.

Trifft „Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang“ hier zu?

„Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Automatisierter Datenverarbeitungsvorgang
    Das Zahlungssystem verarbeitet die eingegebenen Daten selbsttätig.
    erfüllt
  2. 2
    Ergebnisbeeinflussung durch eine gesetzliche Tathandlung
    Lena verwendet unrichtige Daten über eine Warenlieferung und bewirkt dadurch die Auszahlung.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbare Vermögensminderung ohne menschliche Zwischenentscheidung
    Das Verarbeitungsergebnis löst die Zahlung ohne weitere menschliche Entscheidung aus.
    erfüllt
BFall B

2Lena erfasst im Zahlungssystem ihres Arbeitgebers eine erfundene Warenlieferung und trägt ihr eigenes Konto als Empfängerkonto ein. Tatsächlich wurde keine Ware geliefert, und Lena hat keinen Anspruch auf Geld. 1Das Programm verarbeitet die Eingaben automatisch und erstellt lediglich einen Zahlungsvorschlag über 800 Euro. Eine Überweisung erfolgt erst, wenn der Geschäftsführer den Vorschlag eigenständig prüft und die Zahlung freigibt.

Trifft „Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang“ hier zu?

„Vermögensverfügung durch Datenverarbeitungsvorgang“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unmittelbare Vermögensminderung ohne menschliche Zwischenentscheidung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Automatisierter Datenverarbeitungsvorgang
    Das Zahlungssystem verarbeitet die Daten selbsttätig zu einem Vorschlag.
    erfüllt
  2. 2
    Ergebnisbeeinflussung durch eine gesetzliche Tathandlung
    Die unrichtigen Lieferdaten beeinflussen den Inhalt des automatisch erstellten Zahlungsvorschlags.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbare Vermögensminderung ohne menschliche Zwischenentscheidung
    Der Vorschlag mindert das Vermögen noch nicht; dafür ist eine eigenständige Entscheidung des Geschäftsführers erforderlich.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSchon die Dateneingabe durch einen Menschen wird als Ausschlussgrund angesehen.

RichtigEine menschliche Dateneingabe ist unschädlich, wenn das Verarbeitungsergebnis anschließend ohne weitere menschliche Zwischenentscheidung die Vermögensminderung auslöst.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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