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Vermögenssorge

§ 1626 BGB · Zivilrecht

Die Vermögenssorge ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge und umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten und dabei die Interessen des Kindes zu wahren.

Merksatz

Elterliche Verantwortung allein genügt nicht; die Aufgabe muss das Vermögen des Kindes betreffen.

Vermögenssorge oder Personensorge?Beide gehören zur elterlichen Sorge. Entscheidend ist, ob eine Aufgabe das Vermögen oder die persönlichen Angelegenheiten des Kindes betrifft.
Vermögenssorge
Personensorge
Gegenstand
Geld, Sachen und Rechte des Kindes
Persönliche Belange des Kindes
Typische Aufgabe
Sparguthaben des Kindes verwalten
Eine passende Schule auswählen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Eltern der zwölfjährigen Lea haben beide das Sorgerecht. 2Sie prüfen regelmäßig die Kontoauszüge von Leas Sparguthaben und 3achten darauf, dass das Geld für Lea erhalten bleibt.

Trifft „Vermögenssorge“ hier zu?

„Vermögenssorge“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Elterliche Sorge als Recht und Pflicht
    Beide Eltern tragen die elterliche Verantwortung für Lea.
    erfüllt
  2. 2
    Verwaltung des Kindesvermögens
    Die Kontrolle des eigenen Sparguthabens des Kindes gehört zur Vermögensverwaltung.
    erfüllt
  3. 3
    Wahrung der Kindesinteressen
    Die Eltern kümmern sich darum, Leas Vermögen in ihrem Interesse zu erhalten.
    erfüllt
BFall B

1Die Eltern der zwölfjährigen Lea haben beide das Sorgerecht. Sie wählen gemeinsam eine weiterführende Schule für Lea aus und 3richten sich dabei nach Leas Fähigkeiten und Wünschen.

Trifft „Vermögenssorge“ hier zu?

„Vermögenssorge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwaltung des Kindesvermögens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Elterliche Sorge als Recht und Pflicht
    Die Entscheidung über die Schule fällt in die elterliche Verantwortung.
    erfüllt
  2. 2
    Verwaltung des Kindesvermögens
    Die Schulwahl betrifft Leas persönliche Entwicklung und nicht die Verwaltung ihres Vermögens.
    fehlt
  3. 3
    Wahrung der Kindesinteressen
    Die Eltern orientieren die Schulwahl an Leas Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Schulwahl wird der Vermögenssorge zugeordnet.

RichtigDie Schulwahl gehört zur Personensorge; die Vermögenssorge betrifft dagegen die Verwaltung des Kindesvermögens.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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