Definitionen
Vermögenssorge
§ 1626 BGB · ZivilrechtDie Vermögenssorge ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge und umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, das Vermögen des Kindes zu verwalten und dabei die Interessen des Kindes zu wahren.
Elterliche Verantwortung allein genügt nicht; die Aufgabe muss das Vermögen des Kindes betreffen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Eltern der zwölfjährigen Lea haben beide das Sorgerecht. 2Sie prüfen regelmäßig die Kontoauszüge von Leas Sparguthaben und 3achten darauf, dass das Geld für Lea erhalten bleibt.
Trifft „Vermögenssorge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltElterliche Sorge als Recht und PflichtBeide Eltern tragen die elterliche Verantwortung für Lea.
- 2erfülltVerwaltung des KindesvermögensDie Kontrolle des eigenen Sparguthabens des Kindes gehört zur Vermögensverwaltung.
- 3erfülltWahrung der KindesinteressenDie Eltern kümmern sich darum, Leas Vermögen in ihrem Interesse zu erhalten.
1Die Eltern der zwölfjährigen Lea haben beide das Sorgerecht. Sie wählen gemeinsam eine weiterführende Schule für Lea aus und 3richten sich dabei nach Leas Fähigkeiten und Wünschen.
Trifft „Vermögenssorge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltElterliche Sorge als Recht und PflichtDie Entscheidung über die Schule fällt in die elterliche Verantwortung.
- 2fehltVerwaltung des KindesvermögensDie Schulwahl betrifft Leas persönliche Entwicklung und nicht die Verwaltung ihres Vermögens.
- 3erfülltWahrung der KindesinteressenDie Eltern orientieren die Schulwahl an Leas Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten.
Typische Fehler
FehlerDie Schulwahl wird der Vermögenssorge zugeordnet.
RichtigDie Schulwahl gehört zur Personensorge; die Vermögenssorge betrifft dagegen die Verwaltung des Kindesvermögens.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema