Definitionen
Verkehrssicherungspflicht
§ 823 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDie Verkehrssicherungspflicht ist die aus § 823 Abs. 1 BGB abgeleitete Pflicht desjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die nach den Umständen erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte vor den daraus drohenden Schäden zu schützen.
Die Sicherungspflicht besteht bereits vor einem Schaden und soll dessen Eintritt verhindern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea betreibt ein Lebensmittelgeschäft. In einem viel benutzten Gang ragt eine lose Bodenfliese mehrere Zentimeter aus dem Boden. 2Kunden können daran hängen bleiben und stürzen. 3Ein Absperrband und ein Warnschild liegen griffbereit im nahen Regal.
Trifft „Verkehrssicherungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchaffen oder Unterhalten einer GefahrenquelleAls Betreiberin unterhält Lea den Geschäftsbereich mit der gefährlichen Bodenstelle.
- 2erfülltDrohende Schäden für DritteDie Kunden können sich durch einen Sturz an der hochstehenden Fliese verletzen.
- 3erfülltErforderliche und zumutbare SchutzmaßnahmenEine sofortige Absicherung ist wegen der Stolpergefahr erforderlich und mit dem vorhandenen Material ohne großen Aufwand möglich.
In einem viel benutzten Gang eines Lebensmittelgeschäfts ragt eine lose Bodenfliese mehrere Zentimeter aus dem Boden. 2Kunden können daran hängen bleiben und stürzen. Lea ist nur zum Einkaufen dort, hat an der Fliese nichts verändert und keine Aufgaben im Geschäft übernommen. 3Ein Absperrband und ein Warnschild liegen griffbereit im nahen Regal.
Trifft „Verkehrssicherungspflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltSchaffen oder Unterhalten einer GefahrenquelleAls bloße Kundin hat Lea die Gefahrenquelle weder geschaffen noch unterhält sie diese.
- 2erfülltDrohende Schäden für DritteAndere Kunden können sich durch einen Sturz an der hochstehenden Fliese verletzen.
- 3erfülltErforderliche und zumutbare SchutzmaßnahmenDie Gefahrenstelle lässt sich mit einfachen Mitteln absichern; das begründet für sich genommen aber keine Verantwortung Leas.
Typische Fehler
FehlerAus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht wird unmittelbar ein Schadensersatzanspruch abgeleitet.
RichtigZusätzlich müssen insbesondere eine dadurch verursachte Rechtsgutsverletzung, Verschulden und ein daraus entstandener Schaden vorliegen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata