Definitionen
Verkehrssitte
§ 157 BGB · ZivilrechtDie Verkehrssitte ist die im Rechtsverkehr eines bestimmten Kreises tatsächlich bestehende und allgemein befolgte Übung, die von den Beteiligten als verbindlich oder zumindest als maßgeblich anerkannt wird und bei der Auslegung von Willenserklärungen sowie Verträgen ergänzend heranzuziehen ist.
Die Gewohnheit eines Einzelnen genügt nicht; entscheidend ist die anerkannte Praxis des beteiligten Kreises.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
In einem örtlichen Sammlerkreis verkaufen ausschließlich Privatleute einander Sammelkarten per Post. 1Seit vielen Jahren verschicken alle Mitglieder ihre verkauften Karten in einer zusätzlichen festen Schutzhülle. 2Alle im Kreis erwarten diese Schutzhülle auch dann, wenn sie beim Kauf nicht erwähnt wird. Lea verkauft Nils per Nachricht eine Karte, ohne die Verpackung anzusprechen.
Trifft „Verkehrssitte“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemein befolgte tatsächliche Übung in einem bestimmten VerkehrskreisDie Mitglieder des Sammlerkreises befolgen bei ihren Verkäufen dauerhaft dieselbe Verpackungspraxis.
- 2erfülltAnerkennung durch die Beteiligten als verbindlich oder maßgeblichDie Beteiligten betrachten die Schutzhülle auch ohne ausdrückliche Absprache als maßgeblichen Verpackungsstandard.
In einem örtlichen Sammlerkreis verkaufen ausschließlich Privatleute einander Sammelkarten per Post. 1Seit vielen Jahren nutzen dabei alle blaue Briefumschläge. Alle wählen die Farbe nur aus persönlicher Vorliebe und erwarten für weitere Käufe keine bestimmte Umschlagfarbe. Lea verkauft Nils per Nachricht eine Karte, ohne die Verpackung anzusprechen.
Trifft „Verkehrssitte“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAllgemein befolgte tatsächliche Übung in einem bestimmten VerkehrskreisDie Verwendung blauer Briefumschläge ist innerhalb des Sammlerkreises eine dauerhaft allgemein befolgte Praxis.
- 2fehltAnerkennung durch die Beteiligten als verbindlich oder maßgeblichDie Beteiligten betrachten die Umschlagfarbe nur als persönliche Vorliebe und nicht als Maßstab für ihre Verkäufe.
Typische Fehler
FehlerWie beim Gewohnheitsrecht wird eine Überzeugung verlangt, dass die Übung rechtlich verbindlich ist.
RichtigDie Anerkennung als maßgebliche Praxis genügt; eine Überzeugung von ihrer rechtlichen Verbindlichkeit ist nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema