Definitionen
Verhinderung der Tatvollendung
§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB · StrafrechtVerhinderung der Tatvollendung liegt vor, wenn der Täter nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung durch eigene aktive Bemühungen kausal und freiwillig den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges verhindert, sodass die Tat nicht vollendet wird.
Entscheidend ist, dass der freiwillige Rettungsbeitrag des Täters tatsächlich zum Ausbleiben der Vollendung beiträgt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Leon sticht mit Tötungsabsicht auf Max ein und hält dessen Tod ohne Hilfe für sicher. 4Aus Reue und ohne äußeren Druck 2ruft Leon den Rettungsdienst und nennt den genauen Ort und die Verletzung. 3Der allein durch diesen Anruf entsandte Notarzt stoppt rechtzeitig die lebensgefährliche Blutung. 5Max überlebt.
Trifft „Verhinderung der Tatvollendung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbschluss der letzten AusführungshandlungDer Stich ist abgeschlossen, bevor Leon Hilfe ruft.
- 2erfülltEigene aktive BemühungenLeon setzt durch seinen Hilferuf selbst die Rettung in Gang.
- 3erfülltUrsächlicher RettungsbeitragLeons Anruf führt zur Behandlung, die Max das Leben rettet.
- 4erfülltFreiwilligkeitLeon entscheidet sich aus eigenem Antrieb für die Rettung.
- 5erfülltAusbleiben der TatvollendungDer für die Vollendung des Tötungsdelikts erforderliche Tod tritt nicht ein.
1Leon sticht mit Tötungsabsicht auf Max ein und hält dessen Tod ohne Hilfe für sicher. 4Aus Reue und ohne äußeren Druck 2ruft Leon den Rettungsdienst und nennt den genauen Ort und die Verletzung. Eine Passantin hatte wegen des Angriffs schon zuvor unabhängig von Leon Hilfe gerufen; Leons Anruf verändert den laufenden Rettungseinsatz nicht. Der allein aufgrund des Anrufs der Passantin eintreffende Notarzt stoppt die lebensgefährliche Blutung, und 5Max überlebt.
Trifft „Verhinderung der Tatvollendung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbschluss der letzten AusführungshandlungDer Stich ist abgeschlossen, bevor Leon Hilfe ruft.
- 2erfülltEigene aktive BemühungenLeon bemüht sich durch seinen eigenen Hilferuf aktiv um die Rettung.
- 3fehltUrsächlicher RettungsbeitragDie Rettung beruht allein auf dem Anruf der Passantin; Leons Anruf trägt dazu nichts bei.
- 4erfülltFreiwilligkeitLeon entscheidet sich aus eigenem Antrieb für seinen Rettungsversuch.
- 5erfülltAusbleiben der TatvollendungDer für die Vollendung des Tötungsdelikts erforderliche Tod tritt nicht ein.
Typische Fehler
FehlerEine Rettung durch einen alarmierten Arzt wird nicht als Rettungsbeitrag des Täters anerkannt, weil dieser nicht eigenhändig hilft.
RichtigAuch das freiwillige Einschalten von Helfern kann ausreichen, wenn es die erfolgreiche Rettung mitverursacht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema