Definitionen
Verjährung der Hauptforderung
§§ 214, 217 BGB · ZivilrechtDie Verjährung der Hauptforderung tritt mit Ablauf der gesetzlich bestimmten Verjährungsfrist kraft Gesetzes ein; der Schuldner ist ab diesem Zeitpunkt gemäß § 214 BGB berechtigt, die Leistung dauerhaft zu verweigern. Mit Eintritt der Verjährung der Hauptforderung verjähren gemäß § 217 BGB auch die von ihr abhängigen Nebenansprüche, selbst wenn für diese eine längere Verjährungsfrist gelten würde.
Abhängige Nebenansprüche verjähren spätestens mit der Hauptforderung, auch wenn ihre eigene Frist noch läuft.
- Vor FristablaufHauptforderung noch unverjährtDie Verjährung ist noch nicht eingetreten.
- Mit FristablaufVerjährung der HauptforderungDer Schuldner darf die Leistung verweigern. Noch unverjährte abhängige Nebenansprüche verjähren mit.
- Hauptforderung noch unverjährt Die Verjährung ist noch nicht eingetreten.
- Verjährung der Hauptforderung Der Schuldner darf die Leistung verweigern. Noch unverjährte abhängige Nebenansprüche verjähren mit.
Fälle zum Selbstprüfen
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Anna hat Ben 1.000 Euro geliehen, die er am 30. Juni 2020 samt Zinsen zurückzahlen sollte. 2Am 2. Januar 2024 1geht es um die Rückzahlung der geliehenen 1.000 Euro. Anna kannte Ben und den Rückzahlungstermin von Anfang an. Seit dem Rückzahlungstermin gab es weder Zahlungen noch Anerkenntnisse, Verhandlungen oder gerichtliche Schritte.
Trifft „Verjährung der Hauptforderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHauptforderung als betrachteter AnspruchBetrachtet wird der selbstständige Rückzahlungsanspruch, nicht der davon abhängige Zinsanspruch.
- 2erfülltAblauf der gesetzlichen VerjährungsfristDie regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist begann mit Ablauf des Jahres 2020 und endete mit Ablauf des Jahres 2023.
Anna hat Ben 1.000 Euro geliehen, die er am 30. Juni 2020 samt Zinsen zurückzahlen sollte. Am 2. Januar 2023 1geht es um die Rückzahlung der geliehenen 1.000 Euro. Anna kannte Ben und den Rückzahlungstermin von Anfang an. Seit dem Rückzahlungstermin gab es weder Zahlungen noch Anerkenntnisse, Verhandlungen oder gerichtliche Schritte.
Trifft „Verjährung der Hauptforderung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHauptforderung als betrachteter AnspruchBetrachtet wird der selbstständige Rückzahlungsanspruch, nicht der davon abhängige Zinsanspruch.
- 2fehltAblauf der gesetzlichen VerjährungsfristAm 2. Januar 2023 läuft die regelmäßige Verjährungsfrist noch; sie endet erst mit Ablauf des Jahres 2023.
Typische Fehler
FehlerMit Eintritt der Verjährung erlischt die Hauptforderung.
RichtigDie Hauptforderung bleibt bestehen; der Schuldner erhält ein Leistungsverweigerungsrecht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema