Definitionen
Das Verhinderungsverbot untersagt staatlichen Stellen, die Ausübung eines grundrechtlich oder einfachrechtlich gewährleisteten Rechts durch gezielte Maßnahmen faktisch unmöglich zu machen oder unzumutbar zu erschweren, ohne dass dies rechtlich gerechtfertigt ist.
Ein Recht kann auch durch tatsächliche Hindernisse statt durch ein ausdrückliches Verbot beeinträchtigt werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara verkauft hauptberuflich Bücher in ihrem eigenen Laden. Wegen ihrer Kritik am Bürgermeister lässt die städtische Bauaufsicht die einzige Eingangstür versiegeln. Es gibt weder bauliche Mängel noch sonstige Gefahren. Mara kann den Laden deshalb nicht mehr betreten oder öffnen.
Trifft „Verhinderungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche StelleDie Bauaufsicht handelt als staatliche Behörde.
- 2erfülltGewährleistetes RechtDer Betrieb der Buchhandlung wird durch die Berufsfreiheit geschützt.
- 3erfülltGezielte MaßnahmeDie Behörde versperrt den Zugang bewusst als Reaktion auf Maras Kritik.
- 4erfülltFaktische Unmöglichkeit oder unzumutbare ErschwerungDie Versiegelung verhindert den weiteren Betrieb der Buchhandlung.
- 5erfülltFehlende rechtliche RechtfertigungDie Bestrafung politischer Kritik rechtfertigt keine Sperrung durch die Bauaufsicht.
2Mara verkauft hauptberuflich Bücher in ihrem eigenen Laden. Die tragende Decke droht sofort einzustürzen, und bis zur Reparatur lässt sich die Gefahr nur durch Fernhalten aller Personen vermeiden. Ein Landesgesetz erlaubt 1der städtischen Bauaufsicht in dieser Lage, das Gebäude für die Dauer der Gefahr zu sperren. 3Die Bauaufsicht versiegelt für diese Zeit die einzige Eingangstür, 4sodass Mara den Laden nicht mehr betreten oder öffnen kann.
Trifft „Verhinderungsverbot“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche StelleDie Bauaufsicht handelt als staatliche Behörde.
- 2erfülltGewährleistetes RechtDie Berufsfreiheit schützt Maras Geschäftstätigkeit auch gegenüber einer vorübergehenden Sperrung.
- 3erfülltGezielte MaßnahmeDie Behörde verhindert den Zugang bewusst zur Abwehr der Einsturzgefahr.
- 4erfülltFaktische Unmöglichkeit oder unzumutbare ErschwerungDer Betrieb der Buchhandlung ist während der Sperrung tatsächlich unmöglich.
- 5fehltFehlende rechtliche RechtfertigungDie gesetzlich erlaubte, zeitlich begrenzte Sperrung ist zur Abwehr der unmittelbaren Lebensgefahr verhältnismäßig.
Typische Fehler
FehlerJede geringfügige Erschwerung wird bereits als ausreichend angesehen.
RichtigIst die Rechtsausübung weiterhin möglich, muss die Erschwerung nach der Definition zumindest unzumutbar sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema